DIA fordert gesetzliche Besserstellung privater Altersvorsorge

06.03.2013

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„Eigenverantwortete Altersvorsorge ist freiwilliger Konsumverzicht, zu dem der Staat die Bürger auffordert und dabei fördert. Dieser Verzicht darf nicht durch unbedachte Eingriffe an anderer Stelle später bestraft werden", so der Sprecher des Deutschen Instituts zur Förderung der Altersvorsorge (DIA) Klaus Morgenstern.

Daher dürfe eigene Vorsorge auf die Grundsicherung imAlter nicht angerechnet werden. Auch bei der geplanten Finanztransaktionssteuer müsse für die Altersvorsorge eine Lösung gefunden werden, weil andernfalls durch die Steuer bei Umschichtungen in der Kapitalanlage die künftigen Renten um bis zu 5 % sinken. „Bislang war immer angenommen worden, dass wegen der langen Laufzeiten und geringer Umschlaghäufigkeit die kapitalgedeckte Altersvorsorge von der Finanztransaktionssteuer kaum betroffen sein wird. Das stimmt allerdings nicht, wie Untersuchungen unlängst zeigten", gibt Morgenstern zu bedenken. Betroffen sind nicht nur die privaten Rentenversicherungen, sondern auch die betriebliche Altersversorgung, die berufsständischen Versorgungswerke und zum Teil die Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes.