Die 3 größten Fehler für Finanzdienstleister bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

08.12.2020

Steffen Moser / Foto: © Professionelle Generationenberatung

Fehler Nr. 3

Einfach nur Formulare aus dem Internet weiterleiten oder Online-Portale empfehlen.

Wie in vielen anderen Bereichen auch, gibt es gute und weniger gut geeignete Möglichkeiten seine Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung zu erstellen.

Viele der im Internet verfügbaren sogenannten „Ankreuzformulare“ sind heute bereits rechtlich veraltet. In den letzten Jahren gab es mehrere rechtliche Änderungen durch Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile (bspw. BGH-Urteile). Damit eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vollumfänglich eingesetzt werden kann und akzeptiert wird, muss sie der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bsp.: ein Formular aus dem Jahr 2013 kann eine gesetzliche Änderung aus dem Jahr 2016 nicht enthalten. Somit wäre dieser Teilbereich ggf. nicht mehr gesetzeskonform. Dies kann je nach Situation bedeuten, dass dieser Teilbereich nicht im Rahmen der Vorsorgevollmacht umgesetzt werden kann durch die Bevollmächtigten und dies dann unter gesetzlicher Betreuung erfolgt. Oder das gesamte Dokument nicht anerkannt wird.

Inzwischen gibt es im Internet diverse Portale, auf denen ein Interessent selbständig eine Patientenverfügung und manchmal auch eine Vorsorgevollmacht erstellen kann. Manchmal kann dies auch mit kostenpflichtiger Hinterlegung verbunden werden. Auf denen meisten dieser Portale wird damit geworben, dass die hier erstellten Dokumente rechtssicher sind (auch ohne Notar), weil sie durch einen Anwalt oder Arzt geprüft sind. I.d.R. wird ein Interessent hier durch ein leichtverständliches Interview im Multiple-Choise-Prinzip durchgeführt. Richtig ist, dass die Fragen und Antwortmöglichkeiten sicherlich durch Anwälte und/oder Ärzte zusammengestellt wurden. Leider zeigt sich bei diversen Anbietern, dass die vom Interessenten ausgewählten Antworten und Textbausteine nicht auf medizinische oder rechtliche Plausibilität überprüft werden.

Dazu kommt, dass Kunden die eine eigene Immobilie besitzen, ihre Vollmacht öffentlich beglaubigen lassen sollten, damit diese vollumfänglich eingesetzt werden kann auch für die Immobilienangelegenheiten.

Besser ist:

Ein Finanzdienstleister sensibilisiert seine Kunden für dieses Thema, stellt ggf. noch die unterschiedlichen Wege dar mit Vor- und Nachteilen solche Dokumente zu erstellen. Und verweist dann an Juristen oder Dienstleister. Die Dokumente werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Bei der Einrichtung der Notfallplanung zur Entlastung der Familie mit organisatorischen Vorsorgemaßnahmen kann er dann wieder helfen. Diese können neben dem Notfall-Ordner und -Plan auch die Einlagerung und Versand der Dokumente beinhalten wie auch eine Notfallkarte usw. Ein ganz wichtiger Teil dieser Notfallplanung ist die finanzielle Absicherung der Kunden und seiner Familie für die Situationen in denen diese Dokumente gebraucht werden.

Autor: Steffen Moser, Professionelle Generationenberatung