Die Schutz-Police für Schicksalsschläge

01.04.2013

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Eine Grundfähigkeitsversicherung dient für diejenigen als sinnvolle Alternative, die aufgrund bestehender oder vorangegangener Krankheiten oder auch aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können. So ist man auch vor Berufsunfähigkeit geschützt, die letztlich immer mit dem Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten verbunden ist.

Die Situation ist im Verkauf und Vertrieb leidlich bekannt: Der Kunde hat nicht ausreichend Geld, um sich eine umfassende Absicherung bei Berufsunfähigkeit zu leisten oder die Vorerkrankungen führen zu einemnegativen Ausgang bei der Risikoprüfung über Gesundheitsfragen. Jetzt sind Alternativen gefragt, und die gibt es in Form von Grundfähigkeitsversicherungen – auch Basispolicen für Schicksalsschläge genannt. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall bei Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten wie gehen, Treppensteigen oder Autofahren eine monatliche Rente. Aufgrund der eindeutigen Beurteilungskriterien im Versicherungsfall bietet sie eine sinnvolle Basisabsicherung. Zudem gelten diese Policen aufgrund ihrer attraktiven Sofortleistungen auch als Ergänzungsschutz zum Klassiker BU.

Diese Art der Absicherung entstammt dem angelsächsischen Versicherungsmarkt und wurde erstmals im Jahr 2000 von Canada Life auf dem deutschen Markt angeboten. Sie wird als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Pflegeversicherung oder „Schwere Krankheiten“ Vorsorge angesehen. Je nach Anbieter wird bei Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten oder ab Erreichen der Pflegestufe 2 in der gesetzlichen Pflegeversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt – unabhängig davon, ob die versicherte Person im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann. Solange eine Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt. Ursachen für den Verlust von Grundfähigkeiten können Unfälle, Kräfteverfall oder Krankheiten sein. Die Lösung ermöglicht vor allem eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft und die Beiträge sind als Versorgungsaufwendungen steuerlich absetzbar. So leistet die WWK beispielsweise bei Verlust des Gleichgewichtssinns. Eine zeitlich begrenzte Leistung erfolgt unter anderem bei schweren Verbrennungen oder Verätzungen. Nach einem Jahr wird dann auf Verlust von Grundfähigkeiten geprüft und gegebenenfalls die vereinbarte Rente ausbezahlt.

Versicherer unterscheiden die versicherten Grundfähigkeiten anhand der „Fähigkeiten-Kataloge“

Im Fähigkeiten-Katalog 1 gibt es vier Kriterien. Wenn nach ärztlicher Einschätzung mindestens 12 Monate lang der Versicherte nicht in der Lage ist oder sein wird, eines der Kriterien auszuführen, erfolgt die Leistung.

  • Sehen. Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Die verbliebene Sehfähigkeit je Auge darf nicht höher als 1/25 der normalen Sehfähigkeit liegen.
  • Sprechen. Die versicherte Person kann nicht sprechen.
  • Sich orientieren. Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
  • Hände gebrauchen. Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

Im Fähigkeiten-Katalog 2 gibt es 10 Kriterien. Wenn nach ärztlicher Einschätzung mindestens 12 Monate lang der Versicherte nicht in der Lage ist oder sein wird, drei der Kriterien auszuführen, erfolgt die Leistung.

  • Hören. Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
  • Gehen. Die versicherte Person kann keine 200 Meter über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
  • Treppen steigen. Die versicherte Person kann keine Treppe hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause zumachen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
  • Knien oder Bücken. Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
  • Sitzen. Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
  • Stehen. Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
  • Greifen. Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
  • Arme bewegen. Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
  • Heben und Tragen. Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.
  • Auto fahren. Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für Pkw nicht möglich; sofern ein Führerschein auf sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder ihr entzogen worden sein.

Die Vor- und Nachteile der Deckung sind leicht auf den Punkt zu bringen. Vorteile sind, dass der Verlust von Grundfähigkeiten leichter zu beweisen ist als die abstrakte „Berufsunfähigkeit“; gezahlt wird auch, wenn Versicherte ihren Beruf weiterausüben können; Personen mit riskanten Berufen oder ohne festes Einkommen wie Selbstständige oder Hausfrauen, die oft nur schwer oder gegen hohe Beiträge eine BU bekommen, haben es hier leichter. Der Nachteil ist: Wer eine Fähigkeit verliert, die nicht in den Katalogen aufgeführt ist, erhält keine Rente. Das gilt bspw. für psychische Erkrankungen. Bei Letzterem hat Canada Life „nachgelegt“, hier sind jetzt auch geistige Fähigkeiten, wie Verlust von Konzentrations-,Orientierungs- und Aufmerksamkeitsfähigkeit oder des Gedächtnisses, versicherbar.

Dietmar Braun

Grundfähigkeitsversicherung - Printausgabe 02/2013

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