Ein Leben lang begleiten

28.04.2021

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Zwei Konzepte mit unterschiedlichen Philosophien. Doch welches ist das bessere? Letztendlich muss jeder fĂŒr sich selbst entscheiden, was er bevorzugt, denn die einen sagen, dass eine hohe AusschĂŒttung nur dann notwendig ist, wenn auch wirklich das Leben auf den Kopf gestellt wird, weil beispielsweise plötzlich ein Rollstuhl notwendig ist. Sepp Hölzel hingegen ist FĂŒrsprecher fĂŒr eine hohe Grundsumme bei Unfallversicherungen. „Eine hohe Grundsumme ist nĂ€her dran an der LebensrealitĂ€t der Menschen. Statistiken zeigen, dass ĂŒber 80 % der gemeldeten FĂ€lle bei Unfallversicherungen kleinere Verletzungen sind und jeder, der wie ich, einmal auf KrĂŒcken ging, weiß, wie sehr ein vermeintlich kleiner Bruch einschrĂ€nken kann. Autofahren, Einkaufen und sein Kind vom Kindergarten abholen – all diese AlltĂ€glichkeiten sind plötzlich nicht mehr ohne weiteres möglich. Schmerzmedikamente und Physiotherapie werden notwendig und vielleicht muss man auch lĂ€nger zu Hause bleiben, als Krankengeld von der Krankenkasse ĂŒbernommen wird”, sagt er. Es muss nicht immer der Rollstuhl sein, der Unfallopfer in finanzielle Not bringt. „Viele junge Familien haben einen laufenden Hauskredit. Da kann es schon sehr ins Gewicht fallen, wenn ein paar Wochen lang der Lohn ausbleibt”, sagt der Franke.

Info

Corona in der Unfallversicherung? Plussimo versichert alle ImpfschĂ€den mit Einige Unfallversicherungen decken auch GesundheitsschĂ€digungen als Folge einer notwendigen Schutzimpfung fĂŒr in der Regel namentlich genannte Infektionskrankheiten ab. Die Standardklausel schließt dabei Impfungen gegen Borreliose, Brucellose und Cholera ein. Da COVID-19 unbekannt war und die ersten Impfungen erst brandneu am Markt sind, sind GesundheitsschĂ€digungen in der Folge einer Impfung gegen COVID in der Regel nicht durch Unfallversicherungen abgedeckt.

Um dem Zeitgeschehen weder bei COVID noch bei zukĂŒnftigen Pandemien nicht weiter hinterher zu laufen, hat die Plussimo Unfallversicherung zum 01. April 2021 (und das ist kein Aprilscherz!) eine neue Klausel eingefĂŒhrt. Alle durch Schutzimpfungen hervorgerufenen Infektionen (ImpfschĂ€den) sind ab sofort mitversichert. Dabei muss die GesundheitsschĂ€digung ĂŒber das ĂŒbliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, die Schutzimpfung muss von der EuropĂ€ischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen oder gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet sein.

Genial: Die Leistungs-Upgrade-Garantie besagt, dass die in diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen wĂ€hrend der Vertragsdauer ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne MehrprĂ€mie geĂ€ndert werden. So gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch fĂŒr alle BestandsvertrĂ€ge – und zwar ohne dass der Makler etwas tun muss.

Autor: Torsten Jasper Direktor Vertrieb und Marketing Apella AG