„Endlich herrscht Klarheit“

31.05.2021

Patrick Löffler, CEO von givve / Foto: © givve

finanzwelt: Das BMF Schreiben protegiert unter anderem die sogenannten City Cards. Trotz mehrfacher Warnhinweise. Warum ist das problematisch? Löffler: givve zum Beispiel ist als Finanzdienstleister von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) reguliert. Die dafür zu erfüllenden Pflichten sind umfangreich und vielfältig. Angefangen bei der Identifizierung der Kunden, dem sogenannten KYB (Know Your Business), bis hin zur Einlagensicherung der Kartenguthaben. Die jetzt vom BMF hochgehobenen City Card Anbieter sind unseres Wissens nach unreguliert und haben teilweise kritische Geschäftsmodelle. Ich wünsche mir da vom BMF eine bessere Einschätzung der Branche.

finanzwelt: Wie geht givve jetzt weiter vor? Löffler: Unsere Kunden können von uns ein rechtssicheres Produkt erwarten. Unsere Herausforderung ist klar: Der Nutzer erwartet in erster Linie einen attraktiven Nutzen von seiner Sachbezugskarte. Sie soll einfach und vor allem lokal einsetzbar sein. Und das wird er auch weiterhin bekommen. Die Details für eine Produktanpassung arbeiten wir gerade aus.

finanzwelt: Wie werden die steuerrechtlichen Anforderungen bei Ihnen umgesetzt? Löffler: Die givve Card kann bereits seit Beginn des Jahres für den Erwerb in einem sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrum eingestellt werden. Diese Funktion passt givve jetzt auf den aktuellen Stand der Möglichkeiten an, die sich aus dem BMF-Schreiben ergeben haben. Für die Spezialisierung der Karte stehen Arbeitgebern verschiedene Gruppen von Händlerkategorien zur Auswahl, die momentan noch im Detail definiert werden. Selbstverständlich können die notwendigen Anpassungen der Karten zum 01.01.2022 digital vorgenommen werden. Bestehende Karten müssen nicht ausgetauscht werden. Arbeitgeber können die Auswahl einer Gruppe von Händlerkategorien selbst im givve Business Portal vornehmen. Auf diese Weise können Unternehmen auch ab 2022 also ganz ohne Risiko den Sachbezug über die givve Card weiter an ihre Mitarbeiter auszahlen.

finanzwelt: Ausblick: Was ändert sich beim Sachbezug ab 2022? Löffler: Es wird eine Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze ab 2022 von 44 Euro auf 50 Euro geben, was natürlich eine gute Nachricht ist. So wird der Sachbezug noch attraktiver für alle Unternehmen und das freut alle Unternehmen, die in der Vergangenheit diese Form der Mitarbeitermotivation genutzt haben. Ich persönlich freue mich sehr auf 2022 und bin stolz darauf, den Markt weiterhin mit entsprechend innovativen Lösungen weiterentwickeln zu dürfen.