EU-Kommissar fordert „gläserne“ Einkommen für Vermittler

07.02.2013

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Was haben Verbraucher davon, wenn Vermittler von Lebensversicherungen gezwungen werden ihre Bruttoeinnahmen in Zukunft offen zu legen? Neues Vertrauen in Vorsorge entsteht so nicht. Es besteht die Gefahr, dass unter dem Argument „Transparenz“, die Assekuranz auf Betreiben der Verbraucherlobby im Vertrieb unter Druck „gesetzt“ werden soll.

(fw/db) Verbraucher die nicht einmal bei Medikamenten den Beipackzettel lesen oder verstehen würden nur verwirrt. Seitenweise Produktinformationen zu Lesen ist eher eine Last.

Die erste europäische Regulierung für Vermittler von Versicherungen IMD (Insurance Mediation Directive) stammt noch aus dem Jahr 2002. Diese Woche stellte EU-Binnenkommissar Michel Barnier mit dem Nachfolger IMD II einen überarbeiteten Entwurf gesetzlicher Vorgaben für die Vermittlung von Versicherungen vor.

Zukünftig sollen Vermittler von Lebensversicherungen ab dem Jahr 2014 ihre Provisionen, also ihren Bruttoverdienst, ungefragt den Interessenten für einen Versicherungsabschluss offen legen. Für Sachversicherungen, wie die Kraftfahrtversicherungen, wo Vermittler nur etwa 20 Euro für Beratung und Service erhalten, will Barnier erst später Offenlegung einfordern.

Das bevorschusste Bruttoeinkommen der Vermittler muss heute schon im Fall einer Kündigung durch Kunden, sowieso aufgrund der zumeist fünfjährigen Nachhaftung, an die Assekuranz rückerstattet werden. Das ist weniger eine politische Frage von Transparenz, sondern eher eine fiskalpolitische Herausforderung, wie Vermittler dann künftig zu Besteuern sind.

Die EU-Kommission beabsichtigt, unter dem Deckmantel von mehr Transparenz bei den Angeboten der Assekuranz, auch einen "Beipackzettel" für fondsgebundene Versicherungen. Ähnlich wie bei den Investmentfonds der Banken sollen zukünftig auch fondsgebundene Versicherungsprodukte mit einem Informationsblatt als "Beipackzettel" über die Risiken einer Anlage aufklären.

Der in Fachsprache formulierte Beipack "KID" (Key Investement Documents) soll die am fondsgebundenen Versicherungsschutz interessierten Kunden über die zurückliegende Wertentwicklung sowie die Kosten des Produkts informieren.

Die Reaktionen der Lobby der Banken und des Berufsverbands der Versicherungsvermittler (BVK) auf Barniers Entwurf sind gegensätzlich.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte das Gesetzespaket. Bei Investmentfonds werden Provisionen längst nicht mehr nur aus dem ausgewiesenen Ausgabeaufschlag geleistet, sondern aus den internen laufenden Vergütungen. "Die branchenübergreifende Vergleichbarkeit von Finanzprodukten ist der beste Verbraucherschutz", meint erwartungsgemäß BVI-Geschäftsführer Thomas Richter.

Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die neue Richtlinie IMD II. Die darin geforderte Offenlegung der Provisionen sei aus Sicht des BVK "unangemessen". Die Interessenten für Lösungen zur Altersvorsorge würden dadurch verwirrt. Es gebe bereits ausreichende Informationspflichten um Verbraucher verständlich zu informieren. Die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten müssten bereits heute ausgewiesen werden.

"Diese Regelung hat sich bewährt", erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Die Kunden können, wenn sie dies wollen, anhand der ausgewiesenen Abschlusskosten nachvollziehen, wie hoch sich die gesamten Nebenkosten einer von ihnen abgeschlossenen Versicherung belaufen", ergänzt Heinz

Der BVK begrüße, dass in IMD II kein Verbot der Annahme von Provisionen für Vermittler von Versicherungen mehr vorgesehen ist. Der BVK habe in der Vergangenheit immer wieder gefordert, das bestehende und bewährte Provisions-System der Versicherungsvermittlung in Deutschland beizubehalten und befürwortet, dass die EU-Kommission seinen Empfehlungen gefolgt ist.

Entschieden lehne der BVK ab, dass der Entwurf der IMD II die Vermittler von Versicherungen künftig dazu zwingen soll, ihre Bruttoeinnahmen in Form der Provisionen offenzulegen und damit die Kunden eher zu verwirren als zu informieren.

Der BVK ist der Ansicht, dass mit der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 18.12 2007 die Versicherer in Deutschland bereits im ausreichenden Umfang verpflichtet wurden, bei Lebensversicherungen, der Berufsunfähigkeitsabsicherung und der Riester-Rente die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in einer Summe und in Euro und Cent auszuweisen.

Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)