EU-Kommission verschärft Regeln für Derivate

07.02.2013

© nyul - Fotolia.com

(fw/ah) Genau auf den Tag vor zwei Jahren passierte der Gau: Die Lehman-Pleite. Nun möchte die EU-Kommission den Finanzinstituten rigidere Regeln für spekulative Finanztransaktionen verpassen. Einen entsprechenden Bericht legte die Brüsseler EU-Kommission unter Leitung von Binnenmarktkommissar Michel Barnier vor.

Auf das Insistieren von Deutschland und Frankreich hat die Europäische Union (EU) zwei neue Verordnungen beschlossen. Im Kern sehen diese Übereinkünfte schärfere Regeln für den außerbörslichen Handel mit Derivaten und Kreditausfallversicherungen vor. Leerverkäufe, mit denen auf den Verfall einer Währung oder Aktie spekuliert werden kann, ohne das Produkt wirklich zu besitzen, können künftig unter bestimmten Bedingungen in der EU verboten werden. "Wir müssen Licht ins Spiel bringen", ergänzte Binnenmarktkommissar Michel Barnier bei der Vorstellung der Ergebnisse. Insbesondere Leerverkäufe gelten als Verursacher der weltweiten Finanzkrise. "Einzelne Pleiten sollen nie mehr das gesamte Finanzsystem destabilisieren wie im Fall der Lehman-Pleite", kommentierte Barnier. Der Entwurf muss nun noch von dem Europaparlament und den 27 EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet werden. Dann könnte das Gesetz in 2012 in Kraft treten.

Beim Handel mit Derivaten werden sowohl der Käufer und als auch der Verkäufer verpflichtet, ihre Transaktionen über Verrechnungsstellen - sogenannte Gegenparteien oder Clearinghäuser - abzuwickeln. Ein europaweites Verbot ungedeckter Leerverkäufe soll es nach Ansichten der Brüsseler Behörde aber nur im Ausnahmefall und zeitlich befristet geben. Der Entwurf sieht vor, dass der Investor die Beschaffung des Wertpapiers zumindest schon fixiert hat und dies belegen kann.