Europaparlament verabschiedet AIFM-Richtlinie

07.02.2013

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Das Europäische Parlament hat der AIFM-Richtlinie zugestimmt. Zum Jahresende wird der Rat das Vorhaben billigen. Dies teilte der VGF Verband Geschlossene Fonds aus Berlin in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Damit ist nach monatelangem Ringen der Weg frei für eine einheitliche europäische Regulierung aller Manager alternativer Investmentfonds. Das sind neben Managern von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds auch die Anbieter deutscher geschlossener Fonds.

Die Verwaltung bestehender geschlossener Fonds ist von der Richtlinie unbefristet ausgenommen. Die Aufgaben der Verwahrstelle können bei geschlossenen Fonds, die in Sachwerte investieren, auch durch berufsständisch beaufsichtigte Unternehmen (Rechtsanwälte, Notare) durchgeführt werden. Die Bewertung der Anteile an geschlossenen Fonds ist klarer gefasst.

Neben strengen Zulassungsvoraussetzungen müssen Anbieter geschlossener Fonds in Zukunft auch umfangreiche Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Anlegern einhalten. Eigenkapitalanforderungen, Liquiditäts- und Risikomanagementsysteme sowie regelmäßige Bewertungspflichten sollen die Qualität der Produkte weiter steigern. Bis spätestens 2013 muss der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Derzeit vertritt der VGF nach eigenen Angaben insgesamt 51 Mitglieder, darunter 42 Anbieter geschlossener Fonds und 9 Fördermitglieder, die zusammen ein Investitionsvolumen von rund 134 Milliarden Euro verwalten.

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