Fahrzeughauptuntersuchung im Fokus
07.02.2013

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Die Vorschläge der EU-Kommission zu europaweit einheitlichen Fristen für die technische Hauptuntersuchung von Fahrzeugen (HU) sind nach Auffassung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) nicht ausreichend begründet. Seit Juli 2012 riskieren HU-Muffel in Deutschland ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
(fw/db) Der Vorschlag der EU-Kommission, die Prüfintervalle nach Fahrzeugalter und Kilometerleistung zu staffeln, ist nach Auffassung der Unfallforschung der deutschen Versicherer diskussionswürdig.
Die vorgelegten Zahlen seien so allerdings nicht nachvollziehbar. "Ein Zusammenhang zwischen Fahrzeugmängeln und Unfallgefahr ist wissenschaftlich nicht belegt. Selbst wenn nach einem Unfall Fahrzeugmängel festgestellt würden, heißt das noch nicht, dass ohne diese der Unfall nicht stattgefunden hätte", erläutert der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann.
Da Fahrzeugmängel auf jeden Fall im Alter zunehmen, sei die Überlegung nicht abwegig. Auch die in Deutschland zurzeit geltenden Fristen seien letztlich wissenschaftlich nicht belegt. Es sei aber positiv, dass im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung jedenfalls die deutschen Standards nicht verschlechtert werden sollen.
Insgesamt sind in Deutschland selten Fahrzeuge mit technischen Mängeln an Unfällen mit Personenschaden beteiligt: Laut dem Statistischen Bundesamtes waren 2011 nur 0,5 Prozent der Fahrzeuge, die an Unfällen mit Verletzten und Getöteten beteiligt waren, nicht in ordnungsgemäßem Zustand.
HU-Muffel riskieren Bußgeld
Seit 1. Juli 2012 wird es teuer, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug deutlich zu spät zur HU bringen. Die Fahrzeughalter riskieren zusätzlich auch noch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
Die Verordnungsgeber haben beschlossen haben, für Überzieher eine sogenannte "erweiterte HU-Plus" einzuführen. Die Prüfer aller Überwachungsorganisationen sind damit angewiesen worden, bei Fahrzeugen, deren HU-Fälligkeit um mehr als 2 Monate überzogen worden ist, eine vertiefte Hauptuntersuchung durchzuführen. Zeitgleich wurde vom Verordnungsgeber ausgegeben, dass die "erweitere HU-Plus" mit einen zusätzlichen Entgelt von 20 % auf das übliche Prüfentgelt zu berechnen ist. Also ein Überziehen der HU-Frist lohnt sich nicht.
Im Gegenzug gilt die neue Plakette künftig volle zwei Jahre vom Tag der Untersuchung an und wird nicht mehr zurückdatiert. Vorgesehen ist jetzt auch ein einheitliches System für die Mängelrefassung bei allen Prüforganisationen, wie den technischen Überwachungsvereinen TÜV oder DEKRA.
Zwei bis vier Monate nach Ablauf der HU-Plakette auf dem Kennzeichen kann die Polizei 15 Euro kassieren, erläutert die Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ). Nach vier Monaten sind 25 Euro fällig, nach acht Monaten 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Plakettenmuffel können vor allem den Versicherungsschutz verlieren. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer im Schadensfall Leistungen kürzen.
Unfallforschung der Versicherer (UDV)

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