Für das Wertvollste im Leben

19.02.2019

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Die Frage „Werde ich berufsunfähig?“ stellen sich viele Menschen und das völlig zu Recht. Berufsunfähigkeit kann nach Angaben des statistischen Bundesamtes zu jedem Alter eintreten. Es lässt sich für niemanden ausschließen, dass man durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die staatlichen Leistungen und sonstigen Versorgungen reichen im Ernstfall bei Weitem nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Alle Personen, die nach dem Jahr 1961 geboren worden sind, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit in der Regel keine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, außer es liegt eine komplette Erwerbsunfähigkeit vor. Erwerbsfähigkeit von sechs Stunden und mehr bedeutet gar keine Erwerbsminderungsrente. Eine Erwerbsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden immerhin die halbe Erwerbsminderungsrente, was aber nur ca. 16 % vom letzten Bruttogehalt ist. Und bei einer Erwerbsfähigkeit von unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente fällig. Aber diese beträgt auch nur ca. 32 % vom letzten Bruttogehalt. Und was viel schlimmer ist: Der Staat kann bei Berufsunfähigkeit außerdem auf alle üblichen Tätigkeiten verweisen, die der allgemeine Arbeitsmarkt bietet; auch weniger qualifizierte Tätigkeiten sind zumutbar!

Was ist, wenn ich krankheitsbedingt arbeitsunfähig bin? Bin ich abgesichert bei längerer Krankheit? Bei Eintreten einer Arbeitsunfähigkeit kann in der Regel das bisherige Erwerbseinkommen nicht mehr erwirtschaftet werden. Je nach Tätigkeitsstatus bzw. Art der Krankenversicherung ergeben sich unterschiedliche Absicherungssituationen. Krankentagegeld-Fälle dauern immer länger an. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit benötigen Sie 100 % des monatlichen Nettogesamteinkommens (Stufe 2 nach DIN SPEC 77222). Angestellte Privatversicherte benötigen zusätzlich die Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Welche gesetzliche Versorgung steht mir zu? Gesetzlich Versicherte haben bei mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld und zwar für längstens 78 Wochen abzüglich Lohnfortzahlung. Sie müssen aber im Falle des Falles auf rund 25 % ihres gewohnten Nettoeinkommens verzichten. Seit 1. Januar 2009 haben Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit hat der Selbstständige die finanziellen Belastungen selber aufzufangen.

Family first

Es gibt in vielen Bereichen eine Pflicht für Risikolebenversicherungen. In der Regel bei großen Krediten, wie Immobilienfinanzierungen. Oder einige Firmen schützen sich damit, indem die Geschäftsführer oder wichtige Gesellschafter mittels Dread Disease oder Risikoleben abgesichert werden. Und viele Familienväter schließen diese einfach nur deswegen ab, damit ihre Familie, falls sie den Ernährer verliert, nicht mittellos dasteht. Aber warum ist dann die Durchdringungsquote in der BU so gering? Klar, weil sie deutlich teurer ist. Aber will man nicht sich und seine Familie auch davor schützen? Rechnen Sie Ihren Kunden das vor. Finden Sie im Falle von Ablehnung oder zu teurer Prämie Alternativen wie Dread Disease oder EU. Aber lassen Sie ihn und seine Familie nicht im Regen stehen. Mehr Informationen erhalten Sie beim BU- Expertenservice und/oder in unseren Sonderheften. (lvs)