Insolvenzverwalter klagt auf Rückforderung der Provisionen

02.02.2023

Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht / Foto: © Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Der Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 01.12.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, fordert von den ehemaligen Vermittlern die erhaltene Provision nach Anfechtung zurück.

Grund hierfür ist, dass die Provisionszahlungen von der PIM Gold GmbH bezahlt worden sind, obgleich Vertragspartner der Vermittler die Premium Gold Deutschland GmbH war. Nach dem Vertrag hätten die Vermittler von dieser die Provisionszahlung erhalten müssen. Über das Vermögen der Premium Gold Deutschland GmbH wurde ebenfalls mit Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 19.12.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Nach einem Urteil des OLG Schleswig vom 15.06.2022 – AZ: 9 U 153/21 – ist die Verteidigung gegen die Klage des Insolvenzverwalter mit hohen Hürden für die Vermittler versehen. Dem Insolvenzverwalter dürfte dem Grunde nach der Rückgewähranspruch zustehen.

In der Fallbearbeitung sind allerdings Details zu beachten und können streitentscheidend sein. So bspw. die Frage, wann die Provisionszahlung geleistet und ob die Anfechtungsfrist gewahrt wurde. Auch ob ggf. der sogenannte Entreicherungseinwand greift, muss individuell geprüft und hierzu substantiiert mit Beweisantritt vorgetragen werden.

Rechtsanwalt Oliver Renner vertritt bereits Vermittler, die sich gegen die geforderte Rückzahlung zur Wehr setzen. Betroffene Vermittler können sich gerne hier an ihn wenden. (ml)