Jetzt auch Wärmepumpen

11.07.2023

Foto: © Creative_Bird - stock-adobe. com

Die VHV passt ihre Leistungen in Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen an. Entsprechend dem sogenannten „Heizungsgesetz“ sind ab sofort in einigen Tarifen Wärmepumpen, Stecker-Solaranlagen für Balkone sowie stationäre und mobile Ladestationen versichert. Der neue Leistungsumfang gilt für Neuverträge ebenso wie für Bestandskunden.

„Unsere Kundinnen und Kunden möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Nachfrage zu Versicherungsschutz im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien hat daher stark zugenommen. Wir haben die Vermittler- und Kundenwünsche aufgenommen und entsprechende Lösungen entwickelt“, so Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing der VHV Allgemeine Versicherung.

 Die Leistungserweiterungen im Detail

Im Tarif Wohngebäude EXKLUSIV ist seit dem 1. Juli 2023 der Diebstahl von Wärmepumpen bis 35.000 Euro und von stationären Ladestationen für Elektrofahrzeuge bis 2.500 Euro versichert.

 Stecker-Solaranlagen für Balkone sind im Tarif Hausrat KLASSIK gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme versichert und auch gegen einfachen Diebstahl bis 5 % der Versicherungssumme abgesichert.

 Der Tarif Hausrat EXKLUSIV umfasst künftig auch für Mieter oder Wohnungseigentümer den Versicherungsschutz von Wallboxen (Wandladestation für E-Fahrzeuge) gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl. Auch mobile Ladestationen, die als Kfz-Zubehör gelten, sind ab sofort im Tarif Hausrat EXKLUSIV abgesichert.

 Vor dem aktuellen Produkt-Update waren Wärmepumpen bereits im Tarif Wohngebäude KLASSIK-GARANT gegen die Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert. Sofern der Baustein ELEMENTAR I (z.B. Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, Erdbeben) oder II (Hochwasser) miteingeschlossen ist, gilt auch hier die Wärmepumpe als mitversichert.