Keine Altersfrage

12.10.2021

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Die Absicherung der Arbeitskraft muss oberste Priorität besitzen – keine Frage. Und Unfallversicherungen können dabei nur eine Ausschnittdeckung darstellen – auch keine Frage. Dennoch sind auch diese Policen unverzichtbar. Ob berufstätig oder nicht, jung oder alt. Gerade für Senioren haben sie eine besondere Bedeutung, allerdings muss die Altersbeschränkung beim Vertragsabschluss beachtet werden.

Inwieweit können Unfallversicherungen Schutzfunktionen auch in anderen Versicherungsbereichen übernehmen? Das ist eine Frage, die seit einiger Zeit immer häufiger gestellt wird und angesichts eines immer größeren Leistungsspektrums dieser Policen auch eine gewisse Berechtigung hat. Hier lohnt sich jedoch ein Blick auf die Zahlen, zum Beispiel mit Blick auf die Berufsunfähigkeit. Rund 90 % der Menschen werden aufgrund einer Krankheit berufsunfähig und nur rund 10 % aufgrund eines Unfalls. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher als deutlich wichtiger einzuordnen, zumal einige Risiken bei der Unfallversicherung nicht gedeckt sind, da letztlich nur ein Unfall mit verbleibender Invalidität Leistungsauslöser ist. Im Zuge einer ganzheitlichen Beratung sollte daher stets auch eine Krankentagegeldversicherung beziehungsweise weitere Krankenzusatzversicherungen (zum Beispiel stationärer Zusatz) in Betracht gezogen werden. Nichtsdestotrotz macht eine Unfallversicherung Sinn als ergänzende Absicherung beziehungsweise insbesondere für Personen mit einem hohen Unfallrisiko. Das gilt auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine oder nur eine sehr teure Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen können. Sinnvoll ist sie außerdem für Menschen, die nicht im Berufsleben stehen wie etwa Kinder oder auch Hausfrauen und Hausmänner.

Am besten mit persönlicher Beratung

Gibt es aber eine Altersgrenze, ab der der Abschluss einer Unfallversicherung keinen Sinn mehr macht? Olaf Engemann, Vorstand der SDK Versicherungen sagt dazu: „Da im Alter tendenziell das Unfallrisiko steigt, macht eine Unfallversicherung auch im Alter noch Sinn. Jedoch wird sie eben entsprechend teurer.“ Bei der SDK betrage das Regelhöchstaufnahmealter 65 Jahre. Außerdem biete man bei der SDK vier Assistance Pakete an: Unfall-Hilfeleistung, Reha-/Case-Management, Familie und Kinder. Engemann: „Insbesondere die beiden ersten Pakete können auch für ältere Menschen attraktiv sein, denn dort sind Serviceleistungen, wie Wäsche, Essen, Reinigung, Fahrservice und so weiter, und Vermittlungen, etwa Reha, Pflegekraft, Firma für Wohnungsumbau, enthalten.“ Gerade solche Assistance- Leistungen böten älteren Menschen hohe Mehrwert. Da das Thema Digitalisierung immer höher schwappt, stellt sich natürlich unweigerlich die Frage, ob für den Abschluss einer Unfallversicherung die persönliche Beratung etwa durch einen Makler erforderlich ist. Laut Engemann kann eine Unfallversicherung grundsätzlich auch allein, etwa online, abgeschlossen werden. Allerdings erfordere dies schon einen guten Kenntnisstand zu den Personenversicherungsrisiken insgesamt. Engemann: „Da es sich dabei um ein komplexes Themenkonstrukt handelt, ist eine ganzheitliche Beratung sehr hilfreich und sinnvoll, alle Möglichkeiten und Abhängigkeiten im Blick zu haben: Unfall, Krankentagegeld, BU, stationärer Zusatz, Pflegezusatz und so weiter.“ Ein Vermittler könne den Kunden die verschiedenen Absicherungsoptionen gesamthaft darstellen und so dabei unterstützen, die beste Absicherung in der jeweils individuellen Situation zu finden. (hdm)