Kunst beschädigt – wer zahlt?

02.05.2025

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Der Fall sorgte diese Woche für Aufsehen: Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtete, hatte ein Kind im niederländischen Museum Boijmans Van Beuningen ein Gemälde des US-Künstlers Mark Rothko beschädigt. Der Wert des Werks wird auf bis zu 50 Millionen Euro geschätzt. Der entstandene Schaden soll restaurierbar sein, doch wer letztlich für die Kosten aufkommt, ist noch unklar. Der Fall wirft eine zentrale Frage auf: Greift die private Haftpflichtversicherung, wenn Kinder unbeabsichtigt ein Kunstwerk beschädigen?

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung? „Grundsätzlich ist ein solcher Fall im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern abgedeckt. Versichert sind sowohl die gesetzlichen Ansprüche gegen das Kind als Schadenverursacher als auch gegen die Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtpflicht“, erklärt „Die Haftpflichtkasse VVaG“ auf Nachfrage von finanzwelt.

„Ein Ausschluss liegt vor, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder vertraglich eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Ersatzverpflichtung vereinbart wurde. Eine Haftung ist dann jeweils anhand der Umstände des konkreten Falles zu prüfen. Ob berechtigte Ansprüche gegen das Kind geltend gemacht werden können, hängt primär von dessen Alter ab und davon, ob es fahrlässig gehandelt hat. Eine Haftung der Eltern bestünde dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch das kann immer nur anhand des konkreten Falles beurteilt werden. Es kommt auf das Alter des Kindes, dessen besondere Eigenarten und die Gefährlichkeit der Situation an“, so die Haftpflichtkasse weiter. Letztlich müsse dann noch geprüft werden, ob das Museum seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, z. B. besonders wertvolle Exponate ausreichend geschützt wurden, erklären die Experten.

Fazit

Die private Haftpflichtversicherung schützt vor vielen Alltagsrisiken, auch solchen, die durch Kinder verursacht werden. Doch sie greift nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Wie der Fall Rothko zeigt, kann der Wert eines Schadens schnell astronomische Größen erreichen. (mho)

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