LG Berlin erklärt Rentenfaktor-Klausel der Allianz für unwirksam

08.05.2025

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Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin stellt klar: Die Allianz Lebensversicherung darf den Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung nicht nachträglich einseitig zum Nachteil der Kunden ändern. Damit stärkt das Gericht die Rechte der Verbraucher in einem wichtigen Bereich der Altersvorsorge.

Wie die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mitteilt, ist die Allianz Lebensversicherung mit dem Versuch gescheitert, bei einer fondsgebundenen Riester-Rente den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor eigenmächtig zu senken. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 30. April 2025 (Az. 4 O 177/23) entschieden, dass eine entsprechende Vertragsklausel unwirksam ist und die damit verbundene Kürzungspraxis eine unzulässige Benachteiligung der Versicherten darstellt.

Im konkreten Fall hatte die Allianz den zugesicherten Rentenfaktor von 41,05 Euro je 10.000 Euro Vertragsguthaben deutlich reduziert. Dies hätte für die betroffenen Kunden spürbar geringere Rentenzahlungen zur Folge gehabt. Das Gericht kritisierte insbesondere, dass es keine Rückanpassung des Rentenfaktors im Sinne der Kunden gab und die Klausel damit gegen das Transparenzgebot und das Gebot der Vertragstreue verstoße.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren angestoßen hatte, bewertet das Urteil als wichtigen Schritt im Einsatz gegen unrechtmäßige Rentenkürzungen bei kapitalmarktbasierten Altersvorsorgeverträgen. Das Urteil könnte Signalwirkung für vergleichbare Fälle in der Branche haben. (mho)

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