Allianz-Statement zum Riester-Urteil
08.05.2025

Foto: Allianz
Zur aktuellen Berichterstattung über ein Urteil des Landgerichts Berlin hat die Allianz Lebensversicherung ein Statement abgegeben. Der Hintergrund: Wie berichtet, ist die Allianz Lebensversicherung mit dem Versuch gescheitert, bei einer fondsgebundenen Riester-Rente den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor eigenmächtig zu senken. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 30. April 2025 (Az. 4 O 177/23) entschieden, dass eine entsprechende Vertragsklausel unwirksam ist und die damit verbundene Kürzungspraxis eine unzulässige Benachteiligung der Versicherten darstellt.
Hier das Statement der Allianz Lebensversicherung dazu:
„Das Landgericht Berlin ist in einem Einzelfall dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gefolgt. Das OLG Stuttgart hatte einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) gegen Allianz Leben in zweiter Instanz stattgegeben. Nach Auffassung des OLG Stuttgart besteht ein Unterlassungsanspruch der VZ BW gegen Allianz Leben. Dieser bezieht sich auf die Verwendung einer bestimmten Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen fondsgebundener Rentenversicherungsverträge. Nach der angegriffenen Regelung kann ein bei Vertragsschluss genannter Rentenfaktor zur Berechnung der Rente unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden.
Das Urteil des OLG Stuttgart wie auch dasjenige des LG Berlin sind nicht rechtskräftig. Allianz Leben hat die Entscheidungsgründe des OLG Stuttgart sorgfältig geprüft und beim Bundesgerichtshof (BGH) das Rechtsmittel der Revision eingelegt.
Bei sämtlichen Produktgestaltungen hat Allianz Leben die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig geprüft. Die von der Verbraucherzentrale angegriffene Regelung stellt eine ausgewogene Regelung dar, die sämtliche Interessen berücksichtigt, einschließlich der Interessen der Versicherten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach einer Anpassung des Rentenfaktors auch eine Wiederanhebung des Rentenfaktors möglich.
Grundsätzlich gilt: Eine Anpassung des Rentenfaktors zur Berechnung der Rente greift nicht in Garantiezusagen von Allianz Leben ein. Allianz Leben steht zu allen vertraglichen Zusagen und Garantien. Mit der Rentenversicherung der Allianz sichern sich Kundinnen und Kunden ein lebenslanges Einkommen für ihr Alter – mit einem starken Finanzpartner an ihrer Seite.“ (mho)

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