Nicht nur Herzen und Kerzen brennen
13.02.2013
Der 14. Februar steht für jeden Dritten ganz im Zeichen der Liebe, wie eine aktuelle forsa-Umfrage zeigt. Sind die romantischen Lichter und flammenden Herzen samt Eigenheim am folgenden Tag abgebrannt ist, was dann?
(fw/db) Mit 30 Prozent feiert jede dritte Deutsche den heutigen Valentinstag. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der [Cosmos Versicherung](http://de.wikipedia.org/wiki/CosmosDirekt "Link to Wikipedia "CosmosDirekt""), eine Tochtergesellschaft der Generali Deutschland Gruppe. Für mehr als zwei Drittel (71 Prozent) der Valentinstags-Liebhaber sind Blumen ein absolutes Muss. Und für jeden Zweiten (51 Prozent), der diesen Tag feiert, gehört ein stimmungsvolles Abendessen unbedingt dazu. Kerzen sind dabei für viele das Tüpfelchen auf dem i: Zwei Drittel aller Deutschen (66 Prozent) finden den warmen Lichtschein romantisch.
Tipp: Damit die „Flammen der Liebe“ nicht um sich greifen, sollten Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen: Sie sehen z.B. im Schlafzimmer zwar hübsch aus, sind aber gefährlich. Teelichter oder Kerzen sollten immer auf einer feuerfesten Unterlage stehen, leicht brennbare Materialien wie Gardinen und Teppiche außer Reichweite sein.
Und was, wenn’s trotzdem mal brennt?
"Werden z.B. Vorhang oder Tisch durch einen Brand beschädigt, springt die Hausratversicherung ein“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von Cosmos. "Sie ersetzt Schäden an Einrichtungs-und Gebrauchsgegenständen in der eigenen Wohnung.“ Greifen die Flammen auf das Haus über, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Haus- oder Wohnungseigentümers. Setzt ein Mieter selbstverschuldet die Nachbarwohnung oder sogar das ganze Haus in Brand, muss er mit Schadenersatzforderungen rechnen. In diesem Fall kommt seine Privat-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf.

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