Nur Riester-Zulagen-Check sichert volle Förderung

12.02.2013

Im Service für Riester-Kunden nicht vergessen, die Prüfung, ob eine Anpassung notwendig wird, damit keine staatliche Förderung verschenkt wird. Die Vier-Prozent-Regel ist für den Eigenbeitrag wichtig.

(fw/db) Die Bruttolöhne in Deutschland sind im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 2,6 Prozent gestiegen. Spätestens, wenn Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsnachweis für das Kalenderjahr 2012 bekommen, sollte die Riesterrente von den Versicherungsvermittlern im Kundenservice überprüft werden und gegebenenfalls ist diese anzupassen, darauf weisen die Universa Versicherungen aus Nürnberg hin.

Die aktuellen Riester-Förderung prüfen

Vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen müssen in 2013 gespart werden, um die volle Zulage zu erhalten. Wer weniger einzahlt, dem wird die staatliche Förderung anteilig gekürzt. Der Mindesteigenbetrag pro Jahr beträgt 60 Euro. An staatlichen Zulagen gibt es pro Person 154 Euro, für Kinder 185 Euro bzw. für Neugeborene ab 2008 sogar 300 Euro. Wer vor dem 25. Lebensjahr mit dem Riester-Sparen beginnt, erhält noch einen einmaligen Startbonus von 200 Euro dazu.

Universa Versicherungen