Reformvorschläge zur Riester-Rente

23.06.2025

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Die Ampelkoalition hatte mit dem Altersvorsorgedepotgesetz im Dezember 2024 bereits einen Gesetzesentwurf eingebracht, der als mögliche Grundlage für zukünftige Reformen dienen könnte. Was nun die neue Bundesregierung unter der Führung von Friedrich Merz beim Thema private Altersvorsorge machen wird, ist nur in groben Umrissen zu erkennen, denn im Koalitionsvertrag hat man sich dazu nur auf pauschale Aussagen geeinigt.

In einem Interview von Karen Miosga hat Merz zumindest angedeutet, dass die Garantiebedingungen bei der RiesterRente auf jeden Fall wegfallen sollen. Es scheint also, dass zumindest dieser zentrale Aspekt aus dem Altersvorsorgedepotgesetz in die Pläne der neuen Regierung aufgenommen wird.

Modernisierung der geförderten privaten Altersvorsorge

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung schlägt jedoch eine noch grundlegendere Modernisierung der geförderten privaten Altersvorsorge vor (weitere Details zu diesen Reformvorschlägen finden Sie in der aktuellen Studie¹). Dabei sollen die erfolgreichen Elemente der Riester-Förderung der 2. Schicht als auch der Rürup-Rente aus der 1. Schicht in ein gemeinsames Förderkonstrukt überführt werden. Gleichzeitig sollen die bedeutendsten Schwachstellen der beiden Versorgungswege entfernt werden. Die Prüfung nach der (un-)mittelbaren Förderfähigkeit entfällt – das neue Produkt soll grundsätzlich jedem offenstehen und derart gestaltet sein, dass es unabhängig von Einkommen und Lebenssituation immer passt. Im Kern sehen die Reformvorschläge die Einführung eines Wahlmodells vor, das Bürgern die Möglichkeit gibt, sich zwischen einer Zulagenförderung (Zulagenmodus) und einer steuerlichen Förderung (Steuersparmodus) zu entscheiden. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch besserverdienende Bürger eine optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnittene Förderung erhalten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die automatische Auszahlung der Grund- und Kinderzulagen an alle Berechtigten – ohne die bisherige Hürde eines Mindesteigenbeitrags. Die komplexe Prüfung des Mindesteigenbeitrags in Abhängigkeit des Vorjahreseinkommens entfällt somit. Im Zulagenmodus wird die Zulagensystematik um einen Vorsorgeanreiz ergänzt, indem jedem zusätzlich eingezahlten Euro ein beitragsproportionaler Zuschuss von 20 Cent aufgeschlagen wird. Als maximal förderfähiger Betrag soll die heute schon vorhandene Fördergrenze der 1. Schicht übernommen werden (29.344 Euro/58.688 Euro bei ledig/verheiratet), die bereits heute bei der Rürup-Rente besteht.

Erhöhung der Flexibilität bei Kapitalanlage und Auszahlungsmöglichkeiten

Die bisherige Verpflichtung zur 100 %-igen Beitragsgarantie soll – wie von Friedrich Merz angesprochen – aufgehoben werden, um höhere Renditechancen zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die starre Auszahlungsregelung gelockert werden: Bis zu 50 % des angesparten Kapitals können auf Wunsch als Einmalbetrag entnommen werden. Alternativ ist die steuerneutrale Übertragung in einen Auszahlplan möglich. Der nicht kapitalisierte Anteil ist zwingend als Leibrente darzustellen. In allen Fällen ist der Mittelzufluss zu versteuern.

Verbesserung der Wechselmöglichkeiten zwischen Anbietern

Nach einer gewissen Mindestlaufzeit soll ein kostenfreier Wechsel möglich sein, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu fördern und die Verwaltungskosten für die Sparer zu senken. Zudem wird eine klare Trennung von Anspar- und Auszahlungsphase angestrebt, so dass Bürgerinnen und Bürger beim Übertritt in die Auszahlungsphase flexibel den Anbieter wechseln und sich für die individuell passende Form der Altersvorsorge entscheiden können. Ergänzt soll dieses Fördermodell um die sogenannte Frühstarter-Rente werden, die bereits im Wahlprogramm von CDU/CSU zu finden war. Bei dieser soll jeder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro vom Staat für die Anlage in einen Investmentfonds erhalten, der für die Altersvorsorge gedacht ist. Unser Vorschlag ist, dass diese Lösung nahtlos in das neue Konstrukt des Altersvorsorgedepots übergeht. Und der Staat sollte sich nach unserer Ansicht auch noch das Budget leisten, um die Frühstarter-Rente bereits ab Geburt zu beginnen. Somit hätte man eine durchgehende Lösung von Geburt bis zum Ruhestandsbeginn, bei der in Abhängigkeit vom Alter (zunächst Frühstarter-Rente) und Einkommen (entweder Zulage bei Geringverdiener oder Steuerersparnis bei Gutverdiener) jeder eine staatliche geförderte flexible Altersvorsorge aufbauen kann. Wer könnte dazu noch Nein sagen!

Entscheidend jedoch wird sein, ob sich die zukünftige Bundesregierung durchringen kann, die Reform der privaten Altersvorsorge übergreifender anzupacken. Die Gefahr ist, dass man sich mit einer „kleinen“ Lösung begnügt und nur ein paar geringfügige Änderungen durchführt. Dies wäre schade, denn der Aufwand hält sich in Grenzen, wenn man die beiden bereits vorhandenen Vorsorgewege – Riester-Rente und Rürup-Rente – zusammenlegt und dabei jeweils das bessere Kriterium aus den beiden Welten übernimmt. Letztendlich ist somit bereits alles vorhanden, was man benötigt, und es könnten einige überflüssige Punkte gestrichen werden. Hoffentlich ist der Mut für diese Reform vorhanden. Alle, angefangen von den Bundesbürgerinnen und -bürgern bis hin zu den Beraterinnen und Beratern, würden es der Bundesregierung danken.

Ein Beitrag von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)

¹https://ivfp.de/wp-content/uploads/2025/03/IVFP_Reformvorschlaege_Maerz_2025.pdf