Unisex und stille Reserven ohne Regelung

06.03.2013

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Das SEPA-Begleitgesetz hat die Hürde Bundesrat nicht geschafft. In dem Gesetz geht es nicht nur um modernen Zahlungsverkehr, sondern auch um die nationale, deutsche gesetzliche Regelung für die Unisex-Tarifwelt.

In dem Gesetzespaket sorgten für die politische Blockade die Unstimmigkeiten über die geplanten Änderungen bei den Auszahlungen von Lebensversicherungen. Im Kern geht es um die Frage, wem die „stillen Reserven" für die Gewinnbeteiligung gehören. Verbraucherschützer fordern diese anteilmäßig an ausscheidende Versicherte auszuzahlen. Die Versicherungsbranche warnt vor dieser einseitigen Lösung zu Lasten der Vorsorgesparer und argumentiert: „Stille Reserven" dienen als Ausgleich von Schwankungen in der langfristigen Kapitalanlage der privaten Altersvorsorge.