White-Label-Versicherungen: Mehr Transparenz für Versicherte
29.10.2026

Foto: © BaFin
Die Bafin will Versicherte bei White-Label-Konstellationen stärker schützen. Sie sollen besser erkennen können, bei wem sie tatsächlich versichert sind. Die Aufsicht plant daher ein neues Rundschreiben mit dem Titel „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“. Darin will sie ihre Anforderungen an die Transparenz von White-Label-Konstellationen konkretisieren. Den Entwurf des Rundschreibens hat die Bafin nun zur Konsultation gestellt.
Die Bafin erwartet von den Versicherern, dass sie ihre gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Dazu gehören die Pflichtinformationen über die Identität der Versicherer sowie das Transparenz- und Wahrheitsgebot. White-Label-Versicherer konzipieren Produkte für Partner-Unternehmen. Beim Vertrieb kennzeichnen die Versicherer diese Produkte nicht als ihre eigenen.
Deshalb spricht man von einem „white label“, einem „weißen Etikett“. Anstelle der Versicherer vermarkten die Partner-Unternehmen die Verträge unter ihrem Namen. Sie sind es auch, die in der Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden meist in Erscheinung treten. In den Informationen und Vertragsunterlagen, die vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden, erscheint der Versicherer oft lediglich unter der Bezeichnung „Risikoträger“.
Dadurch können die und Kunden oft nicht ohne Weiteres erkennen, dass sie nicht bei den Partner-Unternehmen versichert sind, sondern bei den Versicherern, der hinter dem Angebot steckt. Das kann im Widerspruch zu den gesetzlichen Informationspflichten der Versicherer stehen. In dem Rundschreiben stellt die Bafin klar, wie sie diese gesetzlichen Vorgaben mit Blick auf White-Label-Modelle auslegt. (mho)

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