Wie ein Pharma-Verpackungsriese ins Straucheln geriet

21.07.2025

Foto: © wirkungswerk

Glas steht für Transparenz und Reinheit – gerade in der Pharmaindustrie, wo Fehler oft weitreichende Konsequenzen haben können. Ausgerechnet einer der Hersteller dieser sensiblen Produkte, die Gerresheimer AG mit Sitz in Düsseldorf, sorgte in den letzten Monaten für Risse an anderer Stelle: in der eigenen Bilanz.

Für Berater lohnt sich der Blick auf die Chronologie, denn sie zeigt exemplarisch, wie schnell aus einem soliden Value-Titel eine Zitterpartie werden kann.

Ein Traditionswert gerät ins Wanken

Gerresheimer ist an der Börse kein Unbekannter: Die Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf ist im Bereich der Herstellung von Primärverpackungen aus Glas und Kunststoff sowie Medizinprodukten für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikindustrie tätig und notiert seit dem 11. Juni 2007 im Prime Standard des Amtlichen Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse. Ein solider Nischenwert – umso überraschender die Entwicklung, die im September 2025 ihren Anfang nahm.

Der Paukenschlag der BaFin

Am 24. September 2025 wurde bekannt, dass die BaFin eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024 der Gerresheimer AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet hat. Im Zentrum standen zunächst sogenannte „Bill-and-Hold-Vereinbarungen“. Der Verdacht der BaFin: Für einige Verträge mit Kunden über die Lieferung von Gütern wurden Umsätze erfasst, ohne dass die Verfügungsgewalt über das zu liefernde Gut auf den Kunden übergegangen war, wodurch Umsatzerlöse und Forderungen zu hoch ausgewiesen worden sein könnten. Der Markt reagierte umgehend: Bis zum 26. September 2025 verlor die Aktie knapp 20 % an Wert.

Salamitaktik statt reinem Tisch

Was folgte, lässt sich wohl nicht als „Krisenmanagement nach Lehrbuch“ zusammenfassen. So beschwichtigte Gerresheimer den Kapitalmarkt zunächst, nur um dann am 25. Oktober 2025 einzuräumen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für einen Vertrag mit einem Volumen von rund 3 Mio. Euro die Voraussetzungen für eine Umsatzerfassung nicht vorlagen. Am 22. Dezember 2025 teilte Gerresheimer schließlich mit, sämtliche im Konzernabschluss 2024 gebuchten Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen in Höhe von rund 28 Mio. Euro zu korrigieren, da diese durchgängig nicht den Anforderungen der IFRS entsprochen hätten.

Nur die Spitze des Eisbergs

Doch damit war es nicht getan. Erst am 10. Februar 2026 wurde offenbar, dass die Bilanzverstöße im Zusammenhang mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen offenbar nur die Spitze des Eisberges darstellten. Die Gesellschaft verschob die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 und beauftragte eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit weiteren Untersuchungen. Zur Verantwortung hieß es zunächst nur lapidar, nach bisherigen Erkenntnissen hätten einzelne Mitarbeitende gegen interne Richtlinien und IFRS-Regelungen verstoßen. Die Korrekturen beträfen im Wesentlichen die Erfassung von Umsatzerlösen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Vorräten. Der Markt quittierte dies unmissverständlich: Die Aktie verlor nach dieser Meldung erneut mehr als 30 % an Wert. Nur zwei Wochen später kam die nächste Hiobsbotschaft: Am 25. Februar 2026 informierte die Gesellschaft darüber, dass die BaFin bereits eingeleitete Prüfung erweitern wolle, unter anderem wegen möglicherweise fehlerhaft ausgewiesener Leasingverbindlichkeiten, möglicherweise fehlerhafter Nutzungsdauern aktivierter Entwicklungskosten und einer möglicherweise unterlassenen Wertminderung bei Vermögenswerten des Segments Advanced Technologies mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro. Der Kurs sackte um weitere knapp 15 % ab.

Der Dominoeffekt für die Finanzierung

Bilanzprobleme bleiben selten folgenlos für die Refinanzierung. Am 10. März 2026 musste Gerresheimer verkünden, dass der testierte Jahres- und Konzernabschluss 2025 nicht wie geplant Ende März, sondern voraussichtlich erst im Juni vorgelegt werden könne, weil die Untersuchungen der zweiten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mehr Zeit benötigten als erwartet. Da dies Auswirkungen auf die Fremdfinanzierung haben konnte, musste das Unternehmen mit Kreditgebern über eine Fristverlängerung verhandeln. Bis zum 13. März 2026 verlor die Aktie weitere 10,75 % – insgesamt korrigierte der Markt den Kurs damit um über 58 %. Immerhin: Ende April kam die Entwarnung bei der Refinanzierung – die Schuldscheininhaber stimmten mit einer Quote von 96 % des Gesamtvolumens von 870 Mio. Euro einer Fristverlängerung bis zum 30. September 2026 zu, und auch mit den Bankenpartnern wurde eine Einigung erzielt.

Die (erste?) große Beichte

Am 29. Juni 2026 legte Gerresheimer den Jahres- und Konzernabschluss für 2025 vor und offenbarte für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 mannigfache Bilanzunregelmäßigkeiten, kategorisiert in wesentliche und unwesentliche Fehlerkorrekturen. Neben den Bill-and-Hold-Themen kamen dabei erstaunlich viele weitere Fehler ans Licht – von falsch berechneten Preisnachlässen bei US-Kunden über doppelt erfasste Rabatte einer mexikanischen Tochter bis zu Wertminderungen bei einer Schweizer Tochter und fehlerhaften Umsatzverbuchungen bei Töchtern in China und Indien. Ein wahrer bilanzieller Flickenteppich über mehrere Gesellschaften und Kontinente – von der Gesellschaft selbst bemerkenswerterweise überwiegend als „unwesentlich" eingestuft. Immerhin übte Gerresheimer vorsichtig Selbstkritik: Man teilte mit, die identifizierten Schwächen verdeutlichten, dass die Umsetzung und Überwachung des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems in einzelnen Bereichen nicht in allen Fällen ausreichend wirksam waren. Als erste Konsequenz kündigte man an, die Abteilungen Internal Audit und Compliance personell zu verstärken und diesen künftig – anders als bislang – auch die Verantwortung für das Risikomanagement zu übertragen. Für zusätzliche Brisanz sorgte der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer: Die KPMG AG stellte fest, die Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass Mitarbeitende des Gerresheimer Konzerns bewusst interne Kontrollen außer Kraft gesetzt hätten, und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass vergleichbare Handlungen auch bei weiteren Transaktionen stattfanden. Ein Satz, der in keinem Prüfvermerk gerne gelesen wird.

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