Zurich überarbeitet Einkommensabsicherung

16.12.2020

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Im kommenden Jahr gibt es bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine Reihe von Neuerungen bei der den Produkten zur Einkommensabsicherung: Es wird u.a. auf Leistungsprüfungen verzichtet, es sind mehr Grundfähigkeiten versichert, das Lebensphasenkonzept wurde ausgeweitet und es wurde eine Konkretisierung bezüglich der Leistungsbearbeitung vorgenommen.

Die Zurich hat beim „Berufsunfähigkeits-Schutzbrief“ die Allgemeinen Versicherungsbedingungen an verschiedenen Punkten weiter verbessert und noch kundenfreundlicher gestaltet. So wird nun keine weitere Leistungsprüfung mehr vorgenommen, sofern der Kunde infolge von Erwerbsminderung Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung erhält. Beim „Grundfähigkeits-Schutzbrief“ sind künftig 19 statt 12 Grundfähigkeiten versichert. Zudem wurden die bestehenden Grundfähigkeiten wie Gehen, Handgebrauch, Armgebrauch und Sehen kundenfreundlicher gestaltet. Der Grundfähigkeits-Schutzbrief zahlt eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde im weiter arbeiten kann oder will.

Verzicht auf Prüfungen

Bezüglich der Umorganisation hat die Zurich Verbesserungen vorgenommen. So wird künftig auf eine Prüfung der möglichen Umorganisation bei Rechts- und Patenanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten verzichtet. Die Anzahl der Mitarbeiter ist dabei unerheblich. Dasselbe gilt für Selbständige, die in den letzten drei Jahren vor Beginn der Krankheit ununterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt haben. Die bestehende Infektionsklausel wird zudem auf ein teilweises Tätigkeitsverbot ausgedehnt und auch bei der Zielgruppe Auszubildende und Studierende werden Verbesserungen vorgenommen. So verzichtet Zurich während der gesamten Dauer der Ausbildung oder des Studiums auf die Prüfung einer abstrakten Verweisung. In der zweiten Hälfte des Studiums oder der Ausbildung wird zur Beurteilung der Lebensstellung die Vergütung herangezogen, die der Kunde nach dem erfolgreichen Abschluss mit Eintritt in das Berufsleben erreichen würde. Durch die Verlängerungsoption schafft die Zurich die Möglichkeit, den Vertrag bei Anhebung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern.

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