Zurich überarbeitet Einkommensabsicherung

16.12.2020

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In zehn Tage zur Entscheidung

Bezüglich der Leistungsbearbeitung hat Zurich eine Konkretisierung vorgenommen. So wird dem Kunden nun garantiert, dass innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen eine Entscheidung über die Leistungspflicht erfolgen wird. Zudem sind die Nettobeiträge konstant. „Wir verzichten seit Jahren als einer von nur wenigen Anbietern auf die Anwendung des § 163 Versicherungsvertragsgesetzes. Die Bruttoprämie kann also nicht angepasst werden. Zurich garantiert zudem in der Berufsunfähigkeitsabsicherung gleichbleibende Nettobeiträge bis 2025. Damit bieten wir einen echten Mehrwert im Markt“, erklärt Björn Bonhoff, Leben Vorstand bei der Zurich Gruppe Deutschland.

Lebensphasenkonzept ausgeweitet

Mit dem Lebensphasenkonzept ermöglicht die Zurich in bestimmten Lebenssituationen den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. In die Bedingungen für die Erhöhungen wurden folgende sechs Ereignisse zusätzlich aufgenommen:

  •   Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle
  •   Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  •   Erhalt der Prokura
  •   Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung
  •    Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem berufsständischem Versorgungswerk
  •    Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 Euro zur Neugründung bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Praxis bzw. Kanzlei

Das Lebensphasenkonzept kann zukünftig genutzt werden, solange die versicherte Person das 50. Lebensjahr nicht vollendet hat. Dabei darf die Versicherungsleistung um maximal 100 % der garantierten Versicherungsleistung erhöht werden, wenn die zusätzliche Rentenleistung nicht mehr als 9.000 Euro beträgt. Der Versicherungsnehmer kann zudem das Lebensphasenkonzept auch für Verträge der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, wenn diese als Direktversicherung oder Rückdeckversicherung abgeschlossen wurden. Das ist auch möglich, wenn sie der Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden mit eigenen Beiträgen fortführt.

„Wir möchten unsere Kunden bestmöglich absichern, damit es finanziell weitergeht, wenn der Körper oder der Geist nicht mehr kann. Dazu gehört es die bestehenden Produkte kontinuierlich zu prüfen und entsprechend anzupassen. Das macht uns am Markt stark“, so Björn Bohnhoff über die Neuerungen. (ahu)