Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zur Regulierung geschlossener Fonds

07.02.2013

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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Dies teilte das Bundesfinanzministerium in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von "Beipackzetteln" die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Diese müssen künftig wie im Versicherungsvermittlerrecht einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Zwar sind Geschlossene Fonds zukünftig Finanzinstrumente im Sinne des KWG, der Vertrieb fällt jedoch wie bei Investmentfonds unter die Ausnahmeregelung des §2 Abs. 6 S.1 Nr. 8 KWG. Geschlossene Fonds und Investmentfonds können dann mit einer Erlaubnis nach Gewerberecht (§34f GewO) vermittelt werden. Diese Erlaubnis setzt einen Registereintrag, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis voraus.

Zudem werden die bisher nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (§§31ff WpHG) auf die gewerblichen Finanzanlagenvermittler erstreckt. Auch gewerbliche Finanzanlagenvermittler müssen künftig Beratungsprotokolle erstellen, "Beipackzettel" aushändigen und ihre Provisionen offen legen.

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