BVK kritisiert Beratungsabbau, Kostendeckel und Eingriffe in die Kalkulation
25.02.2026

Michael H. Heinz, BVK-Präsident / Foto: © BVK
Am 26. Februar 2026 findet die erste Lesung des Altersvorsorgereformgesetzes (BT-Drucksache 21/4088) statt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das politische Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken und zukunftsfest zu gestalten. „Die vorliegende Reform in ihrer derzeitigen Fassung wirft jedoch erhebliche fachliche und praktische Bedenken auf. Aus Sicht des Berufsstands gefährdet sie nicht nur die Qualität der Beratung sowie der Altersvorsorgeprodukte, sondern auch den Verbraucherschutz“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Besonders kritisch bewertet der BVK die Einführung standardisierter Altersvorsorgeprodukte, wenn sie ohne verpflichtende Beratung auskommen sollen. Im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 6, 61) ist explizit eine Beratung verpflichtend vorgesehen. Dies muss für Altersvorsorgeprodukte gelten, auch wenn sie nicht versicherungsbasiert sind. Altersvorsorge ist ein komplexes, langfristiges und für Verbraucher existenziell wichtiges Thema. Ohne fachkundige Begleitung besteht die Gefahr, dass Verbraucher unpassende Produkte wählen oder zentrale Entscheidungen auf unzureichender Informationsbasis treffen. Eine qualifizierte Beratung ist essenziell und kein Kostenfaktor, der gestrichen werden kann, sondern ein entscheidender Beitrag zum Verbraucherschutz. Vertrieb ohne Beratung ist kontraproduktiv.
Kritik übt der Verband auch am vorgesehenen pauschalen Kostendeckel von 1,5 Prozent für die Abschlusskosten. Dies greift tief in die Produktgestaltung ein und ignoriert die betriebswirtschaftlichen Realitäten der Branche. Ein starres Kostenlimit setzt zudem Fehlanreize, führt zu eingeschränkter Produktvielfalt und mindert die Innovationsfähigkeit der Anbieter. „Vor allem aber gefährdet es langfristig die Beratungsqualität“, so BVK-Präsident Heinz, „da qualifizierte Vermittlung und laufende Betreuung nicht beliebig kostengünstig erbracht werden können.“ Die geplante Regelung verkennt auch den hohen Beratungsaufwand, der mit einer individuellen und lebensbegleitenden Vorsorgeberatung verbunden ist.
Der BVK moniert außerdem, dass die Verlängerung der Verteilung der Kosten über die Laufzeit die betriebswirtschaftliche Kalkulation vieler Vermittlerbetriebe für die Altersvorsorgeberatung infrage stellt. Denn nichts anderes bedeutet letztlich die vorgesehene Streckung der Zillmerung.
Daher appelliert der BVK an die Bundestagsabgeordneten, die Reform in der parlamentarischen Beratung grundlegend zu überarbeiten. Eine nachhaltige Stärkung der privaten Altersvorsorge gelingt nur mit realistischen Rahmenbedingungen, wirtschaftlich tragfähigen Produkten und einer qualifizierten Beratung. (mho)

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