BVK lehnt gesetzliche Offenlegungspflicht ab
02.06.2013

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Der von Versicherungsvermittlern befürchtete Zwang zur Offenlegung aller Provisionen kommt wohl doch nicht. Vielmehr zeichnet sich aktuell ab, dass Provisionen künftig nur auf Kundennachfrage offengelegt werden müssen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
(BVK) positioniert sich
sehr kritisch zu einem „immerwährenden
Zwang zur Offenlegung von Provisionen".
Der Verband begrüßte außerdem, dass bei
den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen
des Europäischen Parlaments ein generelles
Provisionsverbot bei unabhängiger
Beratung zu Versicherungs-Anlageprodukten wie Fondspolicen fallengelassen worden ist. „Dies hat der BVK immer gefordert und sieht sich vollumfänglich bestätigt", kommentierte der BVK. „Wir sind dafür, dass es überhaupt keine gesetzliche Offenlegungspflicht gibt", sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn wir haben in Deutschland bereits jetzt eine ausreichende Transparenz." Mit der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) würden beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeitsund Unfallversicherungen seit Ende 2007 die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in einer Summe und in Euro und Cent ausgewiesen, anhand derer die Kunden die Abschlusskosten nachvollziehen könnten. „Dies ist neben dem entscheidenden vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz für die Verbraucher wichtig, und nicht, wie viel Provision ihr Vermittler erhält", sagte Heinz.

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