Mehr Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge

03.11.2026

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Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) setzt mit seinen höheren Förderbeträgen und flexibleren Garantieniveaus einen Startschuss für mehr kapitalgedeckte Altersvorsorge. Mit der geplanten Frühstartrente reagiert die Bundesregierung auf den demografischen Wandel und nutzt frühzeitig den Zinseszinseffekt beim Aufbau der Altersvorsorge. Die Rentenkommission hat mit ihren 33 Empfehlungen weitere konstruktive Impulse für eine zukunftsfähige Rentenpolitik und damit mehr Generationengerechtigkeit gegeben.

Die Empfehlungen zielen auf eine bessere Finanzierbarkeit der ersten Säule und setzen zugleich verstärkt auf kapitalgedeckte Alterssicherungssysteme in allen drei Säulen. Das ist richtig und zeigt, dass der Gesetzgeber die Herausforderungen der Zukunft angehen will.

Weniger staatliche Steuerung führt zu mehr Eigeninitiative

Trotz dieser positiven Ansätze geben bestimmte Vorschläge – insbesondere mit Blick auf die Rolle des Staats – Anlass zur sorgfältigen Prüfung, um bewährte Prinzipien wie Wahlfreiheit, Vielfalt und fairen Wettbewerb zu sichern. Nur so kann eine entsprechende Akzeptanz und Stärkung der Altersvorsorge nachhaltig erfolgen. Für den im Rahmen des AVRG eingeführten staatlichen Anbieter für das Standardvorsorgedepot müssen daher die gleichen Rahmenbedingungen gelten wie für private Anbieter. Die zulässigen Anlageformen für die Frühstart-Rente sollten erweitert werden, um mehr individuelle Wahlfreiheit zu bieten und so den Anreiz zu erhöhen, frühzeitig eigenverantwortlich Zuzahlungen für die private Altersvorsorge zu leisten.

Mehr Transparenz macht Vorsorgebedarf für Bürger erkennbar

Die Rentenkommission empfiehlt darauf aufbauend ein säulenübergreifendes Gesamtversorgungsniveau von 70 % nach Steuern als Zielgröße und fordert in diesem Zusammenhang mehr Transparenz. Das ist ein wichtiger und zu begrüßender Schritt. Eine zentrale, verständliche und leicht zugängliche Übersicht über alle individuellen Altersvorsorgebausteine sorgt für Nachvollziehbarkeit und erleichtert so Planung und Umsetzung individueller Vorsorgemaßnahmen. Wichtig ist, dass nur im Zusammenwirken aller drei Säulen das anvisierte Rentenniveau zu erreichen ist.

Besserer Zugang für KMU stärkt bAV

Die besondere Rolle der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verdient eine entschlossene Stärkung – gerade für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ziel muss eine flächendeckende Verbreitung sein, verbunden mit einem spürbaren Abbau bürokratischer Hürden. Bei der Weiterentwicklung der bAV, etwa in Bezug auf Portabilität, Rechtssicherheit, faire Kostenverteilung und eine gezielte Förderung von Geringverdienenden, bringen Lebensversicherer ihr Know-how ein.

Der in den Empfehlungen der Rentenkommission vorgeschlagene Sozialpartnerdialog sollte daher auch mit der Versicherungswirtschaft geführt werden. Die Verbände der Versicherer haben bereits detaillierte Vorschläge gemacht, damit gerade im Bereich der KMU die bAV gestärkt wird. Wenn bAV-Produkte einfacher abschließbar und übertragbar sind, werden Arbeitnehmer dieses Angebot auch annehmen.

Kritisch sehe ich vor diesem Hintergrund daher die Empfehlung der Rentenkommission, den obligatorischen Teil der Kapitaldeckung in der ersten Säule über zusätzliche Beiträge zu finanzieren. Es könnte der Eindruck entstehen, dass mit der Maßnahme das Vorsorgeniveau ausreichend gesichert ist und damit unter anderem die Chancen zum Ausbau der bAV im KMU-Segment schmälern. Außerdem greift es in den finanziellen Spielraum von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein.

Bürgerinteresse fördert eine generationengerechte Rentenpolitik

Für eine generationengerechte Rentenpolitik ist die zügige Umsetzung der geplanten Frühstart-Rente sowie der Empfehlungen der Rentenkommission wichtig und richtig. Sie dürfen aber nicht starr, sondern sinnvoll und flexibel umgesetzt werden. Eine aktuelle Vorsorgestudie der Versicherungskammer und des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt, dass die Menschen um die Bedeutung von Vorsorge wissen, die Umsetzung aber an Hürden wie Zeitmangel, finanziellen Einschränkungen und der Komplexität von Angeboten scheitert. Das unterstreicht, wie bedeutend auch künftig individuelle, qualifizierte Vorsorgeberatung bleibt.

Es gilt, die Eigeninitiative der Menschen stärker zu fördern – mit klaren, einfachen und zugänglichen Angeboten basierend auf einer transparenten Übersicht zum individuellen Rentenniveau und den staatlichen Fördermöglichkeiten in der pAV und bAV. Nur so kann die Altersvorsorge den demografischen Herausforderungen gerecht werden. Eine zu starke staatliche Steuerung birgt die Gefahr, dass sich die Menschen bevormundet fühlen und so das Interesse an der individuellen Vorsorge gering bleibt.

Entscheidend ist, das Bürgerinteresse in den Mittelpunkt zu stellen und mit den richtigen Rahmenbedingungen die Eigeninitiative zum Aufbau der individuellen Altersvorsorge anzustoßen. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Beratern, Anbietern und jedem Einzelnen.

Ein Beitrag von Klaus G. Leyh, Vorstand Ressort Personenversicherung, Konzern Versicherungskammer