Die Bayerische unterstützt Kunden und Vertriebspartner mit Aktionsmaßnahmen in der Krise

06.10.2022

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Die Inflation und die explodierenden Lebenserhaltungskosten sind aktuell sehr präsente Probleme der Bevölkerung. In diesen akuten Krisen entlastet die Bayerische ihre Kunden und Vertragspartner bei Bedarf mit Sonderleistungen und Ausnahmeregelungen. Je nach Vertrag werden einfach und unkompliziert Beitragsfreistellung, Zahlungsaufschub, Verlegung des Versicherungsbeginns, Stundung der Beiträge oder Anpassung des Versicherungsschutzes ermöglicht.

„Wir als Versicherer dienen unseren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern sowie unseren Kundinnen und Kunden als Wegbegleiter und beratender Partner – und das ist jeder Lebenslage. Die aktuellen und kommenden Krisen bringen explosionsartig neue Kosten mit sich, die mitunter unvorbereitet auf einen Haushalt zukommen. Um hier zu unterstützen, stellen wir bei Bedarf Möglichkeiten zur Verfügung, die monatlichen Haushaltskosten reduzieren und dennoch den Versicherungsschutz zu erhalten. Dabei werden wir unkompliziert Hilfe anbieten.“, so Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen.

Das Maßnahmenpaket geht individuell auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ein und bietet unterschiedliche Hilfsangebote für alle bestehenden Komposit-Verträge. Produktabhängig haben Kunden die Möglichkeit, den Beginn ihres neu abgeschlossenen Vertrages einfach zu verlegen oder die Beitragszahlung um bis zu drei Monate aufzuschieben. Bei vielen Produkten wie etwa im Bereich Unfall-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung können sie zusätzlich eine befristete Beitragsfreistellung (mit ruhendem Versicherungsschutz) für bis zu sechs Monate beantragen. Auch eine kurzfristige Anpassung des bestehenden Vertrages, ein Tarifwechsel auf aktuelle Bedingungen sowie die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist je nach Produkt unbürokratisch und schnell möglich.

In der Sparte Leben bietet die Bayerische im Bedarfsfall ebenfalls Entlastungsoptionen. So ist auch hier beispielsweise eine Verlegung des Vertragsbeginns in der Einkommenssicherung um bis zu drei Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Bei bereits laufenden Einkommenssicherungsverträgen kann ein Zahlungsaufschub (Stundung) von bis zu sechs Monaten vereinbart werden – auch hier ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Anschluss zahlt der Kunden den ausstehenden Beitrag in einer Summe oder der Beitrag wird mit den Beiträgen für die restliche Laufzeit verrechnet. Das führt in der Regel nur zu einer geringfügigen Erhöhung des Beitrags. Im Bereich der Fondpolicen kann ebenfalls eine Aussetzung der Beiträge erfolgen. Sogar bei Unterschreiten von Mindestrenten oder Mindestvertragsguthaben bis 100 Euro gewährt der Versicherer im Rahmen der Ausnahmeregelungen eine befristete Beitragsfreistellung bis hin zu sechs Monaten.

„In Zeiten wie diesen ist es zentral, dass wir als Versicherer Flexibilität zeigen. Diese Krisen betreffen uns alle gleichermaßen. Umso wichtiger ist es auch hier einen solidarischen Teilbetrag zur Entlastung der Situation zu geben. Dieses Paket ist unser Beitrag hierzu.“, ergänzt Martin Gräfer. (hdm)