Drei Policen, der gleiche Schutz?

07.02.2013

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Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherung bei schweren Erkrankungen: Geht es um die Vorsorge für Invalidität, haben Vermittler und ihre Kunden eine verwirrende Vielfalt von Angeboten. Ein typischer Irrtum ist es, die Policen würden mehr oder weniger das Gleiche abdecken.

(fw/db) Die Gothaer Versicherungen aus Köln weist in ihrer Serie "Die 50 größten Versicherungs-Missverständnisse" den Vertrieb auf die wesentlichen Unterschiede hin.

In der Unfallversicherung ist der Name das Programm. Versichert ist das Risiko Unfall, egal ob etwas im Beruf oder im Privatleben passiert. Haupt-Leistung der Unfallversicherungen ist die Invaliditätsleistung. Die Entschädigung im Schadensfall ist eine Einmalzahlung, die sich aus der Versicherungssumme und der Höhe der Invalidität errechnet.

Entscheidend für die Höhe der Invaliditätsleistung ist die sogenannte Gliedertaxe. In ihr ist geregelt, wie zum Beispiel der Verlust eines Auges oder eines Daumens als Invaliditätsgrad bewertet wird. Zum Beispiel wird der Verlust der Sehkraft eines Auges meist mit 50 Prozent eingestuft, der Verlust eines Daumens mit 20 Prozent. Dafür muss das Körperteil nicht unbedingt durch Amputation verloren gehen. Entscheidend ist, ob es noch "funktioniert".

Ob die Invalidität Folgen für das Berufsleben hat, spielt in der Unfallpolice keine Rolle, das war früher in den alten Policen noch anders geregelt. Wer heute durch einen Unfall auf einem Auge erblindet, kann als Sachbearbeiter seinen Job möglicherweise uneingeschränkt weiter ausüben. Die Haupt-Leistung würde trotzdem fällig. Andererseits würde der Augenverlust für einen Piloten das Ende der Karriere bedeuten. Die Unfallversicherung könnte in diesem speziellen Fall die finanziellen Einbußen kaum ausgleichen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung des Einkommens, wenn ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder - viel häufiger - aufgrund einer Krankheit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Im Schadensfall müsse jeweils anhand der konkreten Berufstätigkeit geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gegeben sind.

So kann der Rücken eines Bankkaufmanns mit typischer Bürotätigkeit so stark belastet werden, dass er einen schweren Bandscheibenvorfall erleidet. Wenn der Bankkaufmann deswegen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, da er nur wenige Stunden am Tag sitzen kann und unter ständigen Schmerzen leidet, wird eine Rente gezahlt.

Im Falle von in den Bedingungen klar benannten schweren Erkrankungen schützt eine Dread-Disease-Versicherung. Diese Police ist erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt und hat ihren Ursprung in den USA.

Dread Disease bedeutet in der deutschen Übersetzung "schwere Krankheiten". Die Haupt-Leistung, eine Einmalzahlung, ist daran geknüpft, dass eine der im Vertrag konkret genannten schweren Krankheiten ärztlich bescheinigt wird, etwa Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs oder Parkinson. Im Gegensatz zur Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit kommt es hier auf die Diagnose an und nicht darauf, wie sehr die Berufsausübung beeinträchtigt wird. Aufgrund der Einmalzahlung ist es im Fall des Falles möglich, das Zuhause umzubauen oder auch um zum Beispiel das Auto umzurüsten, um trotz einer Behinderung voll am Leben teilhaben zu können.

finanzwelt-Tipp: Der Eintritt einer Invalidität zählt für Menschen zu den existenziellen Risiken und sollte in der Beratung mit einer hohen Priorität berücksichtigt werden. Für den richtigen Zeitpunkt des Abschlusses gilt die Regel: Je früher desto besser.

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