Eine willkommene Chance

16.04.2020

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Vertrauen ist die Grundlage einer jeder Beziehung, egal ob privat oder geschäftlich. Gerade bei einer Lebensentscheidung wie einer Baufinanzierung kann es durch objektive Maßstäbe deutlich besser hergestellt werden. Ein Schritt hierzu kam aus der Branche selbst.

264.000 Euro: So hoch war laut Dr. Klein Trendindikator Baufinanzierung im Januar die durchschnittliche Darlehenshöhe bei Baufinanzierungen. Die Aufnahme eines Immobilienkredits ist also eine Lebensentscheidung, die gut überlegt sein sollte. „Damit Berater ihre Kunden bei dieser Entscheidung bestmöglich unterstützen können, wurde auf Initiative der Branche im vergangenen Jahr eine Norm für die Finanzanalyse von Privathaushalten eingeführt.“ Eine richtige Entscheidung, wie Thomas Hein meint: „Die Einführung der DIN 77230 war ein wichtiger Schritt, um die Finanzanalyse von Privathaushalten zu vereinheitlichen. Wir begrüßen sehr, dass sich dadurch auch die Baufinanzierungsberatung verändert – weg vom reinen Produktverkauf, hin zur bedarfsorientierten und analytisch fundierten Beratung“, so der Leiter Vertrieb Immobilienfinanzierung bei der ING Deutschland.

Kunde wird noch mehr in den Mittelpunkt gerückt

Den Traum vom Haus wird in den USA deutlich häufiger in die Realität umgesetzt als in Deutschland. Eine wesentliche Triebfeder hierfür war in diesem Jahrtausend die Kreditvergabepraxis der Banken. So erhielten mittels sogenannter „Subprime-Kredite“ (wörtlich: zweitklassige Kredite) auch Verbraucher mit geringer Bonität Hypotheken für den Immobilienerwerb – mit katastrophalen Folgen für das gesamte Finanzsystem: Es entstand eine Immobilienblase, deren Platzen zur schwersten Weltwirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg führte. Damit sich eine solche Entwicklung nicht in Europa wiederholt, beschloss das Europäische Parlament im Februar 2014 eine neue Richtlinie für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten an private Verbraucher. Mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde diese Regelung zwei Jahre später in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurde einerseits der Schutz der Banken vor Zahlungsausfällen verbessert. Andererseits soll die Richtline aber auch zu einem besseren Verbraucherschutz beitragen – ein Ziel, das auch mit der DIN 77230 verfolgt wird. Deshalb sieht Thomas Hein die Norm in Kontinuität zur vorausgegangenen Regulierung. „Letztendlich ist die Einführung der neuen DIN-Norm eine konsequente Weiterführung der Fokussierung auf die Bedürfnisse des Kunden. Das hat 2016 mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie begonnen – hier wurde das Beratungsprotokoll verpflichtend eingeführt. Wer genau hinschaut, stellt fest, dass hier bereits produktspezifische Punkte enthalten waren, die sich auch in der DIN 77230 wiederfinden“, erläutert der Baufinanzierungsexperte, der deshalb in der Einführung eine große Chance für die Vermittler von Baufinanzierung sieht. „Da wir uns bereits seit Jahren für eine hochwertige Beratungsleistung seitens der Vertriebe stark machen, sind uns Initiativen wie das Beratungsprotokoll oder die neue Norm sehr willkommen. Sie unterstützen uns dabei, einheitliche Standards in der Finanzierung von Baufinanzierungen zu etablieren, die am Ende ein Ziel haben: Ein Höchstmaß an Transparenz für den Verbraucher hinsichtlich der Chancen, aber auch der Risiken seiner Finanzierung zu gewährleisten.“ Und es ist nun mal immer noch deutlich besser, wenn die vertrauensbildenden Maßnahmen „von unten“ kommen als dass sie per Regulierung „von oben“ verordnet werden. (ahu)