EU-Kommission reformiert PEPP

21.11.2025

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Mit einem neuen Rentenpaket will die Europäische Kommission die private Altersvorsorge in der EU stärken. Herzstück des am 20. November vorgestellten „Supplementary Pension Package“ ist die Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP), das bislang kaum Verbreitung fand. „Das neue PEPP ist die Chance, die Weichen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge in der EU zu stellen. Es schafft die Möglichkeit, einfache und integrierbare Produkte anzubieten, die Menschen EU-weit eine verlässliche Zusatzvorsorge ermöglichen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Seit der Einführung 2022 gibt es europaweit nur zwei PEPP-Anbieter. Hauptgründe sind hohe bürokratische Hürden, etwa die Pflicht, das Produkt in mindestens zwei EU-Staaten anzubieten, sowie ein starrer Kostendeckel. Diese Vorgaben sollen nun entfallen. Aus Sicht des GDV ist das ein wichtiger Schritt, um PEPP aus seiner Nische zu holen und den Marktzugang für neue Anbieter zu erleichtern. Ein zentrales Element der Reform betrifft das sogenannte Basis-PEPP, eine bislang verpflichtend anzubietende Basisvariante. Diese Verpflichtung entfällt. Anbieter, wie beispielsweise Versicherer, können künftig eigene Varianten anbieten. Das schafft deutlich mehr Spielraum bei der Entwicklung flexibler Vorsorgeprodukte und eröffnet neue Chancen für marktfähige Angebote, die sich besser in die nationalen Altersvorsorgesysteme integrieren lassen.

Das vorgestellte „Supplementary Pension Package“ der EU-Kommission umfasst insgesamt fünf Maßnahmen. Neben der Überarbeitung der PEPP-Verordnung enthält es Empfehlungen zum Aufbau eines europaweiten Pension-Tracking-Systems. Dieses soll Bürgerinnen und Bürgern künftig einen einfacheren, digitalen Überblick über ihre individuellen Rentenansprüche ermöglichen. In Deutschland ist mit der digitalen Rentenübersicht hierfür bereits ein wesentlicher Grundstein gelegt. Auch die Mitgliedschaft beim European Tracking Service, der der Vernetzung nationaler Pension Tracking Systeme dient, streben die Versicherer an. Die Kommission empfiehlt außerdem, Bürgerinnen und Bürger automatisch in ergänzende Altersvorsorgemodelle einzubinden, um die Verbreitung kapitalgedeckter Vorsorge zu erhöhen. Die geplante Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie soll die betriebliche Altersversorgung stärken. Ergänzend sollen nationale Pensions-Dashboards landesweite Renteninformationen bündeln und den Austausch erfolgreicher Ansätze zwischen den EU-Staaten fördern. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz und bessere Entscheidungsgrundlagen für ihre Alterssicherung. (mho)

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