Finanzielle Vorsorge für den Pflegefall
09.02.2026

Foto: © Photographee.eu - stock.adobe.com
Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben 2026 auf dem Stand von 2025. Zuletzt wurden alle Pflegeleistungen – also unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag – zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Diese Beträge bestehen auch im Jahr 2026 fort.
Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, wird häufig unterschätzt. Daher bleibt meist auch die finanzielle Absicherung auf der Strecke. Dabei beträgt der Eigenanteil für einen Pflegeplatz bis zu 3.200 Euro pro Monat. Durchschnittlich werden drei von vier Frauen und mehr als jeder zweite Mann pflegebedürftig. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Ehe mindestens ein Partner pflegebedürftig wird, liegt damit bei 88 Prozent. Hinzu kommt, dass nicht nur ältere Menschen betroffen sind: In Deutschland ist durch Krankheit oder Unfall jede sechste pflegebedürftige Person unter 60 Jahre alt.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind lediglich eine Grundversorgung. Zusätzliche private Vorsorge ist deshalb unbedingt angeraten. Die Pflegezusatzversicherung der Württembergischen Krankenversicherung AG etwa bietet ein hohes Maß an Flexibilität. So können die Versicherten selbst bestimmen, wie viel Geld ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit – abhängig vom Pflegegrad und von der Art der Unterbringung (ambulant oder stationär) – ausbezahlt werden soll. Danach ergibt sich der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag. Zahlreiche Leistungen zeichnen die Pflegezusatzversicherung des Unternehmens besonders aus. Dazu zählen zum Beispiel umfangreiche Nachversicherungsoptionen, die es möglich machen, den Versicherungsschutz bequem an neue Lebenssituationen anzupassen. So können zu bestimmten Anlässen wie beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie oder Verlegung des Erstwohnsitzes in ein anderes Bundesland die Kundinnen und Kunden ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen erhöhen. Ab Pflegegrad 4 entfallen die Beitragszahlungen zur Versicherung, und durch weltweiten Versicherungsschutz ist die Pflege auch außerhalb Deutschlands möglich.
Zusätzlich zum Pflegemonatsgeld, das die Basis der Pflegeabsicherung durch die Württembergische bildet, sind drei optionale Bausteine als Ergänzungen möglich. Das ist zum einen die „Pflege-Einmalleistung“, die bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung vorsieht. Beim „Pflege-Airbag“ wird ergänzend zum Pflegemonatsgeld für einen Zeitraum von sechs Monaten eine zusätzliche monatliche Geldleistung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 gezahlt. Dieser Betrag kann beispielsweise zur Unterstützung pflegender Angehöriger genutzt werden. Bei der „Pflege-Assistance“ vermittelt die Württembergische Unterstützung rund um die Organisation der Pflege und Beratung zu allen Fragen durch professionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner – auch dann, wenn nicht die Kunden selbst, sondern nahe Angehörige pflegebedürftig werden. (mho)

HDI vereinfacht Cyber-Abschluss für KMU









