Frist 2012 bei falschem Rentenbescheid
07.02.2013
Viele Rentenbescheide sind falsch – bis zum 31.12. dieses Jahres können sich betroffene Rentner höhere Nachzahlungen sichern. Die Anträge auf Überprüfung des Rentenbescheides müssen aber bis Jahresende eingegangen sein.
(fw/db) Der Bundesverband der Rentenberater e.V. meldet, dass viele Rentenbescheide in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) falsch sind. Dadurch entgehen betroffenen Rentnern in Deutschland jedes Jahr neu bis zu einigen hundert Euro.
Wenn ein Antrag auf Überprüfung des Rentenbescheids beim zuständigen Träger bis zum 31. Dezember 2012 eingeht, wird rückwirkend ab dem 1.1.2008 neu berechnet. Nachgezahlt wird dann also fast für fünf Jahre. Geht der Antrag erst zum 1.1.2013 oder später ein, ergibt sich in der Regel eine Nachzahlung erst ab dem 1. Januar 2009 - es geht also ein ganzes Jahr verloren.
Um die entsprechenden Fristen zu wahren, reicht ein formloses Schreiben ohne Begründung. Allerdings kann die Prüfung des Rentenbescheides auch zu einer Minderung der Rente führen. Deswegen empfiehlt es sich, vor Antragsstellung einen Rentenberater aufzusuchen. Rentenberater sind keine Versicherungsmakler, sondern Sozialrechtsexperten. Sie beraten und vertreten ihre Mandanten, ähnlich wie Anwälte, in allen Sozialrechtsfragen.
finanzwelt-Tipp: Für Versicherungsvermittler kann eine Kooperation mit den professionellen und sachkundigen Rentenberater von Vorteil sein, da diese in allen Änderungen im Rentenrecht auf dem aktuellen Stand sind und als Sozialversicherungsexperten im Thema hochspezialisiert Hilfe leisten. Wer in der Familienberatung hier der älteren Generation hilft, kann in der täglichen Praxis auf Empfehlungen der Älteren an ihre Kinder und Enkel zählen und mit dem Vertrauen der jüngeren Familienmitglieder in der Altersvorsorge-Beratung rechnen.

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