Frost und Wasser beschädigen Immobilie
07.02.2013

© Sergey Tokarev - Fotolia.com
Die Kälte holt Deutschland ein. Tierische Kälte und Wasser schadet Immobilien. Was leisten bei Witterungs- und Frostschäden die Gebäude- und Inhaltsversicherung? Auch Schäden bei geplatzten Rohren sind versicherbar. Ein spektakulärer Schadensfall ist ein Gebäudebrand im Winter.
(fw/db) Wer kennt ihn nicht, den berühmten Sketch von Dieter Hallervorden "Die Kuh Elsa". Eine reale Variante in der kalten Jahreszeit meldet die Allianz Deutschland AG. Einem Landwirt ist im Februar 2012 die Wasserleitung im Kuhstall eingefroren. Die automatische Tränke funktionierte folglich nicht mehr richtig. Beim Versuch, diese per Bunsenbrenner aufzutauen, entstand ein Schwelbrand, der letztlich das gesamte Gebäude in Brand setzte. Der daraus resultierende Schaden betrug mehr als 150.000 Euro.
Die meisten infolge von Frost auftretenden Schäden verlaufen zwar weitaus weniger spektakulär. Aber auch kältebedingt geplatzte Rohre und Heizkörper verursachen nach Auskunft der Allianz jeden Winter beträchtliche Schäden an und in Immobilien - vor allem durch das aus den Rohren schießende Wasser.
In den letzten Jahren wurden den deutschen Versicherern laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jeweils rund 1,4 Millionen Leitungswasserschäden gemeldet, von denen ein Großteil durch Frost verursacht wurde. Demnach werden dafür jährlich etwa zwei Milliarden Euro an die Versicherten ausbezahlt.
Leistungen der Gebäude-Versicherung
"Ob es um einen Rohrbruch oder um auslaufendes Wasser geht - die Wohngebäudeversicherung übernimmt derartige Frostschäden am Haus. Wichtig ist, das Risiko ‚Leitungswasser’ mitzuversichern", sagt Günter Schütz, Schadenexperte der Allianz.
Der Versicherer zahlt dann für Frost- und Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung sowie der Warmwasser- oder Dampfheizung innerhalb des versicherten Gebäudes. Frostschäden an Gegenständen der Sanitärinstallation, an Heizkörpern, Heizkesseln und Wärmepumpen sind ebenfalls mit eingeschlossen. Werden Möbel und anderer Hausrat durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, kommt dafür in der Regel die Hausratversicherung auf.
Frost-Tipps rund um die Immobilie
- Die Heizung sollte im Winter nie ganz ausgeschaltet werden, sondern immer auf kleiner Stufe weiterlaufen. In Gebäudeteilen, die nicht beheizt werden, ist vorgeschrieben, Rohre und Heizkörper zu entleeren und die Wasserzufuhr abzusperren.
- Bei längerer Abwesenheit sollten die Brennstoffvorräte für die Heizung geprüft werden. Heizungspumpen müssen ständig laufen, damit das Heizungswasser zirkulieren kann. Nachbarn oder Bekannte sollten das kontrollieren.
- Außenwasserhähne und Rohre müssen entleert werden - sonst ist der volle Versicherungsschutz gefährdet. In der Außenwand verlegte Leitungen frieren besonders leicht zu. Deshalb sollte die Absperrvorrichtung in den Zuleitungen geschlossen und das Wasser an der tiefst gelegenen Stelle abgelassen werden.
- Alle anderen freiliegenden Leitungen sollten durch gute Wärmedämmung oder Beheizung geschützt werden.
Was tun, wenn die Leitung eingefroren ist?
- Es empfiehlt sich, eingefrorene Leitungen mit heißem Wasser, heißen Tüchern, Heizmatten, Haartrocknern oder Heizlüftern aufzutauen. Dies sollte vom geöffneten Hahn in Richtung der blockierten Strecke hin passieren, damit die Leitung nicht platzt.
- Die Wasserzufuhr muss während des Auftauens abgestellt werden. Bei Wiederinbetriebnahme ist es sinnvoll, den Haupthahn langsam zu öffnen, um Brüche durch Bewegung am Wasserzähler festzustellen.
- Auf keinen Fall sollten Infrarotstrahler, Heißluftpistolen oder offenes Feuer (Kerzen, Lötlampen oder Schweißbrenner) zum Auftauen verwendet werden, dadurch können die Rohre platzen oder sogar Brände entstehen.
- Bei Frostschäden ist unbedingte Vorsicht geboten. So sollte beim Auftauen eingefrorener Leitungen professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Wer unsachgemäß handelt und bestehende Schäden verschlimmert oder neue hervorruft, kann damit unter Umständen den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt sowohl für die Wohngebäude- als auch für die Hausratversicherung.
finanzwelt-Tipp: Weitere nützliche Tipps rund um die "klimafeste" Absicherung und wichtige Klauseln in der Versicherungsdeckung rund um die Immobilie finden Leser auch in der aktuellen finanzwelt-Printausgabe 06/2012.
Link zu "Die Kuh Elsa"

Uniimmo Wohnen ZBI: Union Investment nimmt Vertrieb wieder auf
