GDV: Mehr Gerechtigkeit für Vertragstreue
07.02.2013

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Die gesetzliche Neuregelung zur Beteiligung an Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere in der Lebensversicherung bringt nach Angaben des GDV für die Gemeinschaft der Versicherten mehr Gerechtigkeit. Bewertungsreserven würden vollständig im Kollektiv verbleiben. Alle vertraglichen Leistungen für die Versicherten blieben von der Neuregelung unberührt.
(fw/db) Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) meldet Erläuterungen zu der vom deutschen Bundestag verabschiedeten Änderung des [Versicherungsaufsichtsgesetzes](http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsaufsichtsgesetz "Link zu Wikipedia "Versicherungsaufsichtsgesetz"") (VAG). Die gesetzliche Neuregelung soll für Kunden der Lebensversicherer ab dem 21. Dezember 2012 für deren Beteiligung an den Bewertungsreserven beim Versicherer gelten. Zu den grundsätzlichen Auswirkungen der Neuregelung für die Versicherten liefert der GDV Antworten.
Mit der neuen Regelung stehen die Bewertungsreserven unverändert der Versichertengemeinschaft zur Verfügung. Anders als zum Teil in den Medien berichtet, geht für die Gesamtheit der Versicherten durch die Neuregelung kein Euro verloren, unterstreicht der Verband.
Alle den Kunden vertraglich zugesicherten Leistungen bleiben durch die Neuregelung unberührt. Das gilt für die Garantieverzinsung und die bisher erreichte garantierte Überschussbeteiligung. Auch die Regelung zur Schlussüberschussbeteiligung bleibt unverändert.
Durch die Neuregelung wird die in 2008 eingeführte hälftige Beteiligung von auslaufenden oder gekündigten Verträgen an den Bewertungsreserven von Zinspapieren korrigiert. Die bisherige Regelung führt aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zu Lasten aller anderen weiter bestehenden Verträge. Deshalb erhöht die Neuregelung die Gerechtigkeit zwischen den Vertragsgenerationen. Vertragstreue wird belohnt.
Durch die bisherige Form der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven habe sich für die Gesamtheit der Versicherungsnehmer der Zinsrückgang im Kapitalanlagenbestand beschleunigt. Die Neuregelung verhindert, dass die Erfüllung der garantierten Leistungen an die Kunden langfristig gefährdet wird.
Ob und wie sich die gesetzliche Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven konkret auf einzelne Lebensversicherungsverträge auswirkt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Versicherte, die hierzu Fragen haben - zum Beispiel, weil ihre Police in den kommenden Monaten fällig wird - sollten sich an ihren jeweiligen Versicherer oder Versicherungsvermittler wenden. Grundsätzlich ist die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung häufig mit Nachteilen verbunden und muss deshalb genau abgewogen werden. Dies gilt insbesondere aufgrund der attraktiven Gesamtverzinsung, die die Lebensversicherung nach wie vor bietet.
Fazit: Die Neuregelung bedeutet, nach Angaben des GDV, mehr Gerechtigkeit für die Kollektive und Versichertengemeinschaft und den Erhalt garantiesichernder Bewertungsreserven. Dies dient der Sicherheit des wichtigsten privaten Altersvorsorgeprodukts der Deutschen. Langfristige Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung, um späterer Altersarmut entgegenzuwirken, so der GDV.

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