Grundfähigkeit-Rating 2026: Nur Wenige erreichen Bestnote

11.09.2026

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Foto: © Marc Theis, Hannover

Das aktualisierte Grundfähigkeits-Rating 2026 von Franke und Bornberg bewertet die neueste Produktgeneration entlang des zuletzt erreichten Qualitätsniveaus. Kriterien, die der Markt inzwischen zum Standard gemacht hat, fließen geringer in die Bewertung ein. Gemeinsam mit der neu aufgenommenen Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“ senkt das den Anteil der Spitzennote.

Eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) zahlt, wenn eine versicherte Fähigkeit verloren geht. Wann ein solcher Verlust vorliegt, regeln ausschließlich die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Franke und Bornberg hat die Bewertungsmaßstäbe für das Grundfähigkeits-Rating 2026 an die Marktentwicklung angepasst. Nur noch 15,6 Prozent der Tarife erreichen die Höchstnote FFF+, im Vorjahr lag der Anteil noch bei 38 Prozent. Verantwortlich dafür sind niedrigere Gewichtungen für Kriterien, die sich inzwischen am Markt durchgesetzt haben, sowie eine neu aufgenommene Grundfähigkeit.

Im Rahmen der Überarbeitung passt Franke und Bornberg die Gewichtung von 14 Kriterien zu den versicherten Grundfähigkeiten an. Diese Kriterien erfüllt der Markt inzwischen nahezu einheitlich – frühere Unterschiede zwischen den Tarifen sind hier verschwunden. Damit sie nicht Ergebnisse überstrahlen, die tatsächlich noch differenzieren, fließen sie künftig geringer in die Bewertung ein.

·         Neu im Kriterienkatalog: die Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“ – die einzige neue Kern-Grundfähigkeit, die einen eigenständigen, praxisrelevanten Verlustfall abbildet und sich nicht auf bereits bewertete Fähigkeiten zurückführen lässt.

·         Ebenfalls neu: das Kriterium „Angebot von Unterstützungsleistungen“. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Beratungsangebote zu medizinischen Fragestellungen, etwa die Vermittlung einer fachlichen Zweitmeinung oder spezialisierter Ärzte, sowie Unterstützung bei Fragen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

·         Entfallen sind die Kriterien „Zulässige Aufenthaltsdauer außerhalb des Geltungsbereichs“ und „Wiederaufleben des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung“ – beide erfüllt der Markt inzwischen praktisch einheitlich und liefern damit keine Differenzierung mehr.

„Der Markt hat bei früheren Unterscheidungsmerkmalen nachgezogen: Kriterien, die noch vor wenigen Jahren echte Qualitätsunterschiede zwischen den Tarifen zeigten, erfüllt heute nahezu jeder Versicherer. Damit sie nicht länger die eigentlichen Unterschiede überstrahlen, verlieren sie in unserer Methodik an Gewicht. Gleichzeitig erweitern wir mit der neuen Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“ den Kriterienkatalog um einen eigenständigen, praxisrelevanten Aspekt, den bestehende Kriterien bislang nicht abdeckten.“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Damit setzt sich fort, was schon in den vergangenen Rating-Jahrgängen galt: Kriterien, die sich am Markt als Standard durchsetzen, erhalten keine Extrapunkte mehr. Auf die Bewertung wirken sich nur noch Unterschiede aus, die für Kunden tatsächlich relevant sind.

Aktuell bieten 26 Versicherer eine Grundfähigkeitsversicherung an. Nur 15,6 % der Tarife erreichen die Höchstnote FFF+ hervorragend. 39,6 % erhalten die Note FFF, 28,1 % die Note FF+. 16,7 % der Tarife erhalten nur die Note F+, die Noten F und F- vergibt das Rating aktuell an keinen Tarif. Ausschlaggebend für eine schlechtere Bewertung ist bei vielen Tarifen die fehlende Absicherung von Kern-Grundfähigkeiten, wie der neuen Kern-Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“. (mho)

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