Hausratversicherung kann sich als nützlich erweisen

07.02.2013

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Die Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken haben aktuell ein Urteil bezüglich des Versicherungsschutzes bei einer Gebäudeversicherung gesprochen. Die Richter stellten fest, ein Haus oder eine Wohnung ist nur dann umfassend gegen Feuer- und Wasserschäden versichert, wenn neben der Gebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung besteht.

(fw/ck) Grundlage für das Urteil war die Klage eines Eigentümers eines Zweifamilienhauses. Er hatte durch Hochwasser einen erheblichen Schaden erlitten. Dabei wurde auch das Mobiliar, unter anderem die Einbauküche, in Mitleidenschaft gezogen. Da er jedoch keine Hausratversicherung abgeschlossen hatte, wurden diese Schäden nicht reguliert. Die Einbauküche wäre nur dann unter die Gebäudeversicherung gefallen, wenn man sie individuell für das Gebäude hergestellt hätte und sie damit zu einem Bestandteil des Gebäudes geworden wäre. Dies war bei der serienmäßig gefertigten Küche nicht der Fall. In diesem Zusammenhang weist die Württembergische Versicherung auf die Notwendigkeit einer Hausratversicherung hin. Dann wäre der Hauseigentümer nicht auf seinem Schaden sitzengeblieben.

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