Insolvenz: WGF stellt Antrag auf Eigenverwaltung
07.02.2013

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Der Vorstand der Westfälischen Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG (WGF) hat beschlossen, aufgrund eines Bilanzverlustes von rund 71,3 Millionen Euro einen Antrag auf Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 270a der Insolvenzordnung (InsO) zu stellen. Dies teilte das Unternehmen in einer Presseerklärung mit.
(fw/kb) Der Jahresverlust ergibt sich laut WGF im Wesentlichen durch "strategische Desinvestments und bilanztechnische Maßnahmen", insbesondere Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die Entwicklung sei im Wesentlichen marktbedingt. Hinzugekommen sei Mitte 2011 ein Reputationsschaden "durch ungerechtfertigte Mediendarstellungen", der die durch zwei Banken bereits zugesagte Platzierung von Genussscheinen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis gestoppt habe.
Im Unterschied zu einer klassischen Insolvenz übernimmt bei einem Verfahren gemäß §§ 270, 270a kein Insolvenzverwalter die Sanierung, sondern der Vorstand selbst in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter. Die Rückzahlung der am 14.12. fälligen Anleihe "WGFH06" mit einem Gesamtvolumen von 43 Millionen Euro wird bis auf weiteres ausgesetzt.
WGF ist ein Immobilienhandels- und -investmenthaus, das 2003 in Düsseldorf gegründet wurde.

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