InterRisk verbessert Risiko- und BU-Schutz

05.02.2026

Foto: Dr. Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungen © InterRisk

Die InterRisk Vienna Insurance Group, integraler Anbieter hochwertiger Produktlösungen in Komposit und Leben, hat ihr Angebot in der Biometrie grundlegend überarbeitet. Die bereits bisher auf 5-Sterne-Niveau gerateten Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bekommen mit den Neuerungen eine noch höhere Qualität – zum Vorteil von Kunden und Vermittlern. Mit ihren optimierten Tarifen setzt die InterRisk neue Maßstäbe im Markt.

Im Bereich der Risikolebensversicherung hat InterRisk vor allem die Risikoprüfung deutlich vereinfacht und flexibilisiert. So entfällt künftig der Motorradfahrerzuschlag, zudem spielen Bürotätigkeit und Führungsverantwortung keine Rolle mehr bei der Einstufung. Die Anzahl der Berufsgruppen wurde auf fünf reduziert. Ärztliche Untersuchungen und finanzielle Zusatzerklärungen sind erst ab einer Versicherungssumme von über 500.000 Euro erforderlich. Gleichzeitig wurden die Nachversicherungsmöglichkeiten ausgeweitet: Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien können nun bis zu fünf Jahre nach dem auslösenden Ereignis genutzt werden, außerdem wurde der Kreis der anerkannten Ereignisse unter anderem um das Erreichen des 18. Lebensjahres, eine Unternehmensgründung sowie die Finanzierung einer Solaranlage erweitert. Neu ist zudem ein spezieller Immotarif mit Versicherungssummen bis 600.000 Euro, der innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss eines Darlehensvertrags abgeschlossen werden kann und Laufzeiten von bis zu 50 Jahren ermöglicht. Ergänzend wurden die Verlängerungsoptionen verbessert und stehen nun auch im Tarif XL zur Verfügung.

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde leistungsseitig weiter ausgebaut. Nachversicherungsgarantien ermöglichen künftig Erhöhungen der versicherten BU-Rente um bis zu 50 Prozent, insgesamt bis zu einer Jahresgesamtrente von 36.000 Euro. Mit der neuen Karrieregarantie können Versicherte nach einem Gehalts- oder Einkommenssprung ihre monatliche BU-Rente innerhalb von zwölf Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung auf bis zu 6.000 Euro erhöhen. Darüber hinaus sind Verlängerungsoptionen künftig ohne Risikoprüfung möglich. Die Infektionsklausel greift nun auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot, und bei einer Beitragsstundung verzichtet InterRisk künftig auf die Erhebung von Stundungszinsen.

Wie Vorstandsvorsitzender Dr. Florian Sallmann betont, ist die Absicherung gegen Tod und Berufsunfähigkeit elementar wichtig: „Für uns steht die Sicherheit unserer Kunden im Mittelpunkt. Der plötzliche Tod des Hauptverdieners kann die Familie neben der persönlichen Tragik in existenzielle Not bringen. Und der Verlust des Einkommens bei eintretender Berufsunfähigkeit wird durch die Erwerbsminderungsrente nicht im Entferntesten ausgeglichen. Deswegen bieten wir unseren Vertriebspartnern Lösungen an, die nach dem heutigen Erkenntnisstand den umfangreichsten und besten Schutz darstellen. Der Kunde ist rundherum abgesichert und profitiert zusätzlich, wenn eine Berufsunfähigkeit eintreten sollte, von unseren Hilfs- und Assistance-Leistungen.“ (mho)

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