IVD: Keine gesetzliche Regulierung der Maklergebühren

07.02.2013

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Der IVD begrüßt den Beschluss des Bundestages, wonach es auch künftig keine gesetzliche Regelung geben wird, wer bei Immobilienvermietung und -verkauf die Maklergebühr zu tragen hat. Dies teilte der Branchenverband in einer Presseerklärung mit.

(fw/ah) Ein entsprechender Antrag der SPD sowie der Grünen fand im Parlament keine Mehrheit. "Die ablehnende Argumentation deckt sich absolut mit unserer Auffassung. Die Provisionsverteilung wird vom Markt geregelt und bedarf keiner staatlichen Regulierung", begrüßt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD die Entscheidung. Der von der SPD in den Bundestag eingebrachte Antrag sah vor, eine gesetzliche Regelung zu etablieren, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. "Eine gesetzliche Regelung hätte einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Parteien bedeutet", ergänzte Kießling.

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