IVFP Rating Risikolebensversicherung

05.03.2026

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Die Risikolebensversicherung zählt zu den zentralen Bausteinen der privaten Vorsorge und dient vor allem der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Neben den bekannten Vor- und Nachteilen zeigt das Rating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), dass sich die einzelnen Tarife in wichtigen Detailfragen durchaus unterscheiden – etwa beim Umgang mit dem Rauchverhalten, bei Bonusregelungen sowie bei zusätzlichen Leistungen im Krankheits- oder Pflegefall. Die Ausgestaltungen der Tarife sind vielfältig und lassen sich auf die unterschiedlichsten Konstellationen anpassen.

„Es ist für nahezu jeden Personenkreis existenziell wichtig, sich mit dem Thema der Absicherung der Hinterbliebenen auseinanderzusetzen“ – betont Georg Goedeckemeyer, Bereichsleiter Rating.

Wie so oft gilt auch hier: Nicht immer ist das erste Angebot das Beste. Erst der Vergleich zeigt, welche Risikolebensversicherung welche Leistungen zu welchem Preis anbietet. Dabei wird durch das umfassendes Benchmark-System des IVFP mit 83 untersuchten Tarifen von 42 Anbietern sichergestellt, dass fair und objektiv bewertet wird.

In seiner Analyse untersucht das Institut Tarife in den Kategorien „Basis“ und „Premium“. Die Kategorie „Basis“ sichert dabei nur das reine Todesfallrisiko ab. „Premium-Tarife“ dagegen bieten zusätzlich Optionen, wie eine Leistung bei schwerer Krankheit (Dread Disease) vor dem Versterben oder eine nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Viele Tarife bieten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und zusätzliche finanzielle Vorteile. So gewähren einzelne Anbieter Bonusregelungen, etwa für Akademiker (5 Tarife), Familien oder Kinder (37 Tarife) sowie für Immobilienbesitzer oder Bauherren (9 Tarife). Diese können zu spürbaren Beitragsvorteilen führen.

Ein wesentlicher, oft unterschätzter Aspekt ist der Umgang der Versicherer mit dem Rauchverhalten. Bei 70 Tarifen besteht eine Meldepflicht, wenn sich das Rauchverhalten während der Vertragslaufzeit ändert, etwa wenn ein ursprünglich als Nichtraucher eingestufter Versicherter mit dem Rauchen beginnt. Demgegenüber verzichten 14 Tarife vollständig auf eine solche Meldepflicht.

Darüber hinaus zeigen sich Unterschiede bei der Nachprüfung des Nichtraucherstatus. 27 Tarife verzichten auf eine nachträgliche Überprüfung des Rauchverhaltens bei Nichtrauchern. Besonders verbraucherfreundlich sind lediglich 8 Tarife, die sowohl auf die Meldepflicht als auch auf eine Nachprüfung verzichten. Allerdings ist solch ein Verzicht auch immer dezidiert zu betrachten, da das Risiko an sich bestehen bleibt.

Neben der klassischen Todesfallabsicherung gewinnen Zusatzleistungen zunehmend an Bedeutung. So sehen 15 Tarife eine obligatorische Kapitalleistung vor, wenn eine schwere Krankheit eintritt oder Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Weitere 16 Tarife bieten eine solche Kapitalleistung optional an. Diese Leistungen können Betroffenen helfen, finanzielle Belastungen in gesundheitlichen Ausnahmesituationen abzufedern.

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