Marktstandards in der S(BU) – Gold für HDI und LV 1871
19.08.2025

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Gegenüber der Untersuchung zu den Marktstandards in der BU 2024 hat sich die Anzahl der berücksichtigten Anbieter von 72 auf 68 Gesellschaften reduziert. Hauptursache für diesen Anbieterschwund sind Fusionen unter den Lebensversicherern. infinma berücksichtigt in dieser Analyse sämtliche BU-Tarife, die auf dem deutschen Markt angeboten werden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um einen deutschen oder internationalen Risikoträger handelt, in welcher Rechtsform er organisiert ist, oder welches Geschäftsgebiet oder welchen Vertriebsweg er bedient.
Als zählbare BU-Produkte im Sinne der infinma-Untersuchung gelten alle Tarife, die von ihren Versicherern mit einer eigenen Tarifbezeichnung und einem eigenen Bedingungswerk ausgestattet werden.
Verfehlten 2024 mit 158 von 415 getesteten Produkten noch knapp 40% die infinma-Marktstandards, hat sich diese Quote 2025 auf etwas mehr als 30% reduziert. Von den 385 analysierten BU-Tarifen konnten nur 177 nicht die Anforderungen der Marktstandards in der BU erfüllen. Auch dies gilt in weiten Marktkreisen als wichtige Bestätigung für die laufenden Qualitätsverbesserungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auf Wunsch vieler Marktteilnehmer wurde 2025 erstmals das Ergebnis der Untersuchung zu den Marktstandards in der BU weiter aufgeschlüsselt. Zusätzlich zu der Information, wie viele und welche BU-Tarife die Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt haben, gibt es jetzt auch eine Information dazu, in welchem Maß diese erreicht oder übertroffen wurden.
Dazu benutzt infinma die bekannte Gold-, Silber-, Bronze-Logik, mit dem der Grad der Erfüllung der Marktstandards in der BU dokumentiert wird.
Für die Kategorie Gold muss ein BU-Produkt in den untersuchten 18 Kriterien mindestens zehnmal den Branchendurchschnittswert aus Kundensicht überbieten. In der Kategorie Silber sind mindestens 6 Regelungen, in der Kategorie Bronze ist mindestens 1 Regelung mit positiver Abweichung erforderlich.
„Vermutlich aufgrund der Änderung des Rechnungszinses zum Jahreswechsel hielten sich signifikante Veränderungen in den bedingungsseitigen Regelungen in Grenzen. Die Versicherer haben viel am Pricing gearbeitet und vor allem die ohnehin schon komplexen Regelungen zur Nachversicherung weiter ausgebaut.“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Im nächsten Jahr dürfte es mindestens bei der Beitragsstundung während der Leistungsprüfung eine Änderung des Marktstandards geben. So verzichten schon jetzt immer mehr Anbieter ausdrücklich auf die Berechnung von Stundungszinsen bei der (ratierlichen) Rückzahlung gestundeter Prämien.“
„Es zeigt sich, dass unsere Bemühungen um Transparenz in den Bedingungen zunehmend fruchten. Bereits seit Jahren setzt sich infinma immer wieder dafür ein, dass Versicherer auch den Verzicht auf eine bestimmte Regelung explizit in die Bedingungen aufnehmen, bspw. den Verzicht auf Meldefristen. Das ist für die Kunden sehr viel verständlicher als der implizite Verzicht durch Weglassen einer gegenteiligen Regelung.“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Die infinma-Marktstandards werden insbesondere von den Beratern, aber eben auch von den Anbietern zunehmend als wichtige Standortbestimmung zum Thema BU-Versicherung wahrgenommen. Auch im Benchmarking der Lebensversicherer spielen Branchenwerte eine immer wichtigere Rolle. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass wir uns ausschließlich mit Themen beschäftigen, die in den Produkten bereits konkret existieren und schon heute im Kundengespräch verwendet werden können. Philosophische Betrachtungen über mögliche Entwicklungen und evtl. wünschenswerte Produkteigenschaften helfen im Vertrieb eher selten weiter.“
Die Qualität der Bedingungen bleibt in der Breite hoch und Unterschiede in den Produkten sind vor allem in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden. Dann geht es bspw. darum, wie lange Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden oder für welche Personengruppen auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet wird.
„Im Hinblick auf den von einigen Anbietern eingeführten vollständigen Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung in der Erst- und Nachprüfung haben die Gesellschaften, die hier die Vorreiterrolle gespielt haben, immer noch die Nase vorn. Nachahmer hat es bisher so gut wie keine gegeben“, äußerte sich Schulz auch zu einem der zuletzt am heftigsten diskutierten Themen in der BU. (mho)

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