Meta-Ratings in der Kritik

15.09.2026

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Fünf führende Rating- und Analysehäuser üben Kritik an den Meta-Ratings der Metzler Ratings GmbH für die Lebens- und private Krankenversicherung. Ascore, ASSEKURATA, Franke und Bornberg, IVFP sowie MORGEN & MORGEN bemängeln sowohl die ungefragte Nutzung ihrer Ratings als auch die Methodik. Diese könne zu verzerrten Ergebnissen führen und Verbrauchern ein irreführendes Bild vermitteln. Hier die gemeinsame Stellungnahme der fünf Rating- und Analysehäuser.

„Metzler Ratings aggregiert in seinem Meta-Rating öffentlich verfügbare Ratings verschiedener Agenturen. Wir stellen hierzu ausdrücklich klar: Die Nutzung unserer Ratingergebnisse durch Metzler Ratings erfolgt ohne vorherige Abstimmung mit uns. Metzler Ratings bedient sich ö&entlich verfügbarer Ratingergebnisse, ohne den jeweiligen fachlichen, methodischen und  produktbezogenen Kontext angemessen zu berücksichtigen. Die daraus abgeleiteten Meta- Ratings sind weder von uns geprüft noch autorisiert oder freigegeben. Meta-Ratings könnten nur  dann einen Beitrag zur Markttransparenz leisten, wenn die zugrunde liegenden Bewertungsgegenstände, Methoden und Gewichtungen unserer Ratings nachvollziehbar und sachgerecht berücksichtigt würden – genau daran fehlt es aus unserer Sicht hier.

Bei den in das Meta-Rating unter Produktqualität einfließenden Produktratings wiegen diese Einwände besonders schwer. Versicherungsprodukte sind komplex und mehrdimensional. Die beteiligten Häuser weisen daher zu jeder Bewertung die Produktbezeichnung und den Tarifstand aus. Im Ansatz von Metzler geht genau diese Information verloren: Der Aggregation ist nicht mehr zu entnehmen, welche Produkte in welcher Konfiguration ihr zugrunde liegen. Äußerst kritisch sehen wir zudem, dass Metzler jeweils nur die Bestwertungen zur Aggregation heranzieht – denn nahezu alle Versicherer haben auch deutlich schwächere Produkte im Angebot. Eine Aggregation allein der bestbewerteten Produkte kann zu einem verzerrten und nicht hinreichend aussagekräftigen Bild führen.

Für Leser und Verbraucher kann das folgenreiche Fehlentscheidungen nach sich ziehen: Das Meta-Rating zeichnet Anbieter aus, Verbraucher schließen aber Produkte ab. Wer aufgrund der Top-Platzierung auf einen Anbieter zugeht, erhält dort nicht automatisch dessen bestbewertetes Produkt – und dem Gesamturteil ist nicht zu entnehmen, welche Produkte ihm zugrunde liegen. Hinzu kommt, dass moderne Produktratings neben den Versicherungsbedingungen auch Kriterien wie Leistungspraxis, Stabilität und Finanzstärke berücksichtigen können.

Durch die zusätzliche Einbeziehung von Bonitätsratings in das Meta-Rating entstehen Mehrfachbewertungen. Sie führen genau zu jener Gewichtung einzelner Teilaspekte, die im Meta-Rating angeblich vermieden wird, und können nach unserer fachlichen Einschätzung die Aussagekraft erheblich einschränken oder verändern. Entsprechende Vorbehalte gelten auch für die im Metzler-Meta-Rating vorgenommenen Bewertungen der Finanzstärke. Denn dort werden unterschiedliche Bewertungsformen zusammengeführt: einerseits Bonitätsratings von unter ESMA registrierten Credit Rating Agencies, andererseits von Metzler Ratings selbst entwickelte Kennzahlenbewertungen. Diese Bewertungsarten sind weder methodisch noch aufsichtsrechtlich gleichzusetzen.

Während Bonitätsratings den Vorgaben der EU-Ratingverordnung unterliegen und von der ESMA  beaufsichtigt werden, handelt es sich bei kennzahlenbasierten Bewertungen oder Scores grundsätzlich nicht um regulierte Credit Ratings. Gerade deshalb ist eine transparente Einordnung der verwendeten Quellen und Bewertungsbestandteile besonders wichtig. Für die Nachvollziehbarkeit des Meta-Ratings sollte klar erkennbar sein, welche Ergebnisse auf regulierten Bonitätsratings beruhen, welche Einschätzungen aus eigenen Kennzahlenanalysen abgeleitet werden und wie diese unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen in der Aggregation berücksichtigt werden. Andernfalls kann der Eindruck entstehen, dass eigene Kennzahlenbewertungen hinsichtlich Aussagekraft, methodischer Tiefe und aufsichtsrechtlichem Status regulierten Bonitätsratings gleichstehen. Dies wäre aus methodischer Sicht kritisch und wäre nach unserer Rechtsau&assung nur unter den Voraussetzungen der EU-Ratingverordnung zulässig.

Ein Meta-Rating kann originäre Ratings nicht ersetzen. Seine Aussagekraft hängt unmittelbar von der Qualität, Aktualität und dem fachlichen Kontext der zugrunde liegenden Bewertungen ab. Das Versprechen, durch eine Aggregation unterschiedlicher Ratings die besten Anbieter zu ermitteln, kann ohne den notwendigen Kontext nicht eingelöst werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das von großer Bedeutung. Private Kranken- und Lebensversicherungen sind langfristige Entscheidungen. Verbraucher sind auf transparente und verlässliche Informationen angewiesen. Ein Meta-Rating, das methodische Unterschiede und Kontexte unberücksichtigt lässt, kann zu einem verzerrten Bild führen und die Entscheidungsgrundlage der Verbraucher beeinträchtigen.“

Gemeinsame Stellungnahme zu den Metzler Meta-Ratings (LV und PKV) von Ascore, ASSEKURATA, Franke und Bornberg, IVFP und MORGEN & MORGEN.