Müssen Kurzarbeiter Steuern nachzahlen?
11.03.2021

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Aufgrund der Corona-Krise waren im vergangenen Jahr Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Diese könnten nun unliebsame Post vom Finanzamt erhalten.
Laut einer DPA-Meldung nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Mrd. Euro durch den sogenannten Progessionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass durch das Kurzarbeitergeld der Steuersatz für den regulären Lohn uns sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht wird. Das Bundesfinanzministerium verweist jedoch darauf, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht automatisch zu Steuernachzahlungen führe, sondern dafür die Steuerklasse, die Lohnsteuerabzüge vor Corona und etwaige andere Einkünfte ausschlaggebend seien. (ahu)
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