Naturgefahren: 2025 Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro
30.04.2026

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat neue Zahlen zu Naturgefahrenschäden in der Sachversicherung vorgelegt. Nach dem schadenträchtigen Vorjahr fiel die Bilanz 2025 deutlich milder aus. Große Überschwemmungen wie 2024 in Süddeutschland blieben aus. Geprägt wurde das Schadenjahr vor allem durch Sturm und Hagel.
„Naturgefahren haben 2025 Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro in der Sachversicherung verursacht. Die Schäden schwanken stark von Jahr zu Jahr, deshalb dürfen ruhigere Jahre nicht als Trend interpretiert werden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Sturm und Hagel verursachten Schäden in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Die Schadenanzahl lag bei etwa 479.000, der durchschnittliche Schaden bei rund 2.100 Euro.
Damit prägen Sturm und Hagel auch in einem vergleichsweise ruhigen Naturgefahrenjahr die Sachschadenbilanz. Solche Ereignisse treffen viele Gebäude gleichzeitig, verursachen aber häufig eher kleinere und mittlere Schäden, etwa an Dächern, Fassaden oder Fenstern.
Versicherte Elementarschäden summierten sich 2025 auf rund 400 Millionen Euro bei etwa 88.000 Schäden. Mit durchschnittlich rund 4.700 Euro pro Schaden liegen die Kosten deutlich über denen von Sturm und Hagel. Der Unterschied zeigt, wie schwer einzelne Überschwemmungs- oder Starkregenschäden wiegen können und warum eine Absicherung sinnvoll ist.
Der Rückgang im Jahr 2025 um rund 3 Milliarden Euro erklärt sich vor allem durch das schadenträchtige Vorjahr. 2024 lagen die versicherten Naturgefahrenschäden in der Sachversicherung bei 4,4 Milliarden Euro, davon 2,6 Milliarden Euro durch Elementargefahren und 1,8 Milliarden Euro durch Sturm und Hagel.
Seit Beginn der Messungen 2002 kosten Elementarschäden (ohne Sturm & Hagel) die Versicherer durchschnittlich 2 Milliarden Euro jährlich. Selbst ohne die Sturzflut im Ahrtal 2021 liegt der Durchschnitt noch bei 1,5 Milliarden Euro.
Auch der aktuelle „European State of the Climate Report 2025“ zeigt, warum niedrigere Schäden nicht mit sinkenden Risiken verwechselt werden dürfen: Europa erwärmt sich seit den 1980er-Jahren rund doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. 2025 lagen die Temperaturen auf mehr als 95 Prozent der Fläche über dem Mittel. Zugleich nehmen Hitzewellen zu, Gletscher verlieren weiter an Masse und Starkregenereignisse werden häufiger und intensiver. Das Jahr 2025 bleibt damit eine Momentaufnahme.
In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel in der Regel automatisch mitversichert. Für Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und andere Elementargefahren ist dagegen ein zusätzlicher Baustein nötig, den 2025 erst rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland eingeschlossen haben.
Viele Häuser sind damit noch nicht umfassend gegen Naturgefahren geschützt, obwohl Versicherungsschutz grundsätzlich für nahezu alle Gebäude möglich ist. Seit dem Jahr 2000 entstehen jedes Jahr rund 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. Zugleich sind viele Bestandsgebäude baulich nicht ausreichend auf Starkregen und Hochwasser vorbereitet. Vorgaben zu Bauplanung, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzniveaus werden in vielen Ländern und Kommunen bislang nicht konsequent genug umgesetzt.
Versicherungsschutz ist ein zentraler Baustein, die wachsenden Risiken erfordern jedoch ein Gesamtkonzept aus Prävention, staatlicher Verantwortung und Versicherungsschutz. Zudem sollten Neubauten in Überschwemmungsgebieten künftig nicht mehr genehmigt werden.
Ein Blick auf internationale Modelle wie in Frankreich zeigt, dass sich Lösungen aus anderen Ländern nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen lassen. Das französische System setzt nur begrenzte Anreize für Prävention, steht finanziell unter Druck und wird über Umlagen querfinanziert.
Für Deutschland braucht es ein eigenes, tragfähiges System für den Umgang mit Naturgefahren. Im Mittelpunkt steht ein Gesamtkonzept, in dem Prävention, staatliche Verantwortung und Versicherungsschutz verlässlich zusammenwirken. Nur so bleiben Risiken langfristig versicherbar und Schäden für Bürger/-innen, Unternehmen und Staat begrenzbar. (mho)

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