Neue Police für private Internetnutzer
07.02.2013

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Das Internet macht das Leben nicht nur interessanter und schneller, sondern auch unwägbarer. Wer sich privat im Netz bewegt ist vor Ärger, Angriffen und Mobbing zu schützen. Eine neue Police kann für die private Internet-Nutzung von Vorteil sein.
Wie bekommt man unerwünschte Texte, Fotos und Videos wieder aus dem Netz, wenn die eigene Reputation in Gefahr ist? Die ARAG SE hat seit 1. Oktober 2012 mit "ARAG web@ktiv®" Deutschland's ersten umfassenden Online-Schutz für Privatkunden auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsdeckung für die Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung.
"Wir sind stolz, mit unserer profunden Kompetenz im Rechtsschutz den Verbrauchern ein so innovatives Produkt anbieten zu können", so Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Produkt und Innovation bei der ARAG.
43 Prozent der Deutschen halten einen Versicherungsschutz gegen Onlinemobbing für notwendig. Jeder Vierte kann sich grundsätzlich vorstellen, ein solches Angebot in Anspruch zu nehmen. Das ergab eine Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor GmbH und des Marktforschers Toluna Group Limited unter 1.000 Bundesbürgern.
Unterlassungs-Rechtsschutz und Strafverfolgung
ARAG "web@ktiv®" hilft bei Mobbing, übler Nachrede und Rufmord im Netz. Dabei ist egal, ob es sich um Verleumdungen, Beleidigungen, Veröffentlichungen von "schädlichen" Aussagen, Fotos oder Videos ohne Einwilligung oder um unrechtmäßige Verbreitung von personengebundenen Daten handelt.
Die ARAG vermittelt den Versicherten auf Wunsch einen Dienstleister zur Beseitigung von reputationsschädigenden Internetinhalten und übernimmt die Kosten des Dienstleisters bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Da bei solchen Fällen auch immer die Gefahr der Wiederholung besteht, steht sie ihren Versicherten auch bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zur Seite
Schadenersatz-Rechtsschutz
Oft ist nach Nutzung des Internets aber nicht nur der gute Ruf geschädigt, sondern es entsteht auch ein finanzieller Schaden. Bei Identitäts-Missbrauch zur Erlangung von Kredit unter falschem Namen oder dem Missbrauch von Zahlungsmitteln durch Dritte für Online-Einkäufe bietet die Police den Rechtsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz.
Vertrags-Rechtsschutz
Wer über das Internet Ware bestellt oder eine Dienstleistung bucht, ist mit dem in der Deckung enthaltenen Vertrags-Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise das bestellte Produkt verspätet oder gar nicht geliefert wird oder die gebuchte Reise nicht mit der Online-Beschreibung des Reiseportals übereinstimmt. Das gilt auch für Abo-Fallen, in die ein Internetnutzer heute nur allzu schnell hineingerät.
Straf-Rechtsschutz und Urheber-Rechtsschutz
Und wenn jemand selbst beschuldigt wird? Das passiert oft rascher als einem lieb ist. Insbesondere wenn man in modernen Medien wie in sozialen Netzwerken aktiv ist, kann es schnell zum Vorwurf des Mobbings oder der Beleidigung kommen.
Ein Versicherter kann über den aktiven Straf-Rechtsschutz Strafanzeige erstatten, wenn er im Netz seine Reputation gefährdet sieht. ARAG web@ktiv® deckt in diesen Fällen die Anwaltskosten.
Internetnutzer werden zunehmend mit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. Das Deckungskonzept ersetzt die dann dringend notwendige Anwaltsberatung für die ganze Familie. Im konkreten Fall zeigt sich schnell, ob es sich um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt oder um einen dreisten Missbrauch von Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Sicherheit für unter zehn Euro
Der neue Online-Schutz ist als Familien-Paket für monatlich 9,90 Euro erhältlich; für Singles mit oder ohne Kinder wird es noch günstiger. ARAG "web@ktiv®" deckt eine Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbehalt ab. Die Rechtsschutz-Deckung beinhaltet auch die außergerichtliche Vermittlung zwischen den Parteien durch erfahrene Mediatoren sowie die telefonische anwaltliche Erstberatung.

Erfolgsfaktoren der Versicherungen









