PKV-Provisionen: BaFin ermittelt!
07.02.2013

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Bereits seit einigen Wochen geben Versicherungsvorstände bekannt, dass sie grundsätzlich überlegen, das derzeitige Provisionsmodell bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen zu überdenken. Zu erschreckend waren wohl einzelne Erfahrungen, die mit gewissen PKV-Spezialvertrieben gemacht wurden. Nun meldet sich die BaFin zu Wort.
(fw/mo) So verkündete die Aufsichtsbehörde BaFin "Fehlentwicklungen", die ihr bekannt werden, "durch Sonderprüfungen auf den Grund zu gehen". Hiermit sind vor allen die grundsätzlich gestiegenen Abschlussprovisionen bzw. die in der Vergangenheit höchst interessante Zusammenarbeit einzelner Versicherer mit so genannten PKV-Spezialvertrieben gemeint. Diese Fälle werden bereits seit einiger Zeit äußert kritisch durch die BaFin beobachtet.
Die BaFin betont, dass die Vorstände der Versicherungsunternehmen ihren Kunden gegenüber in der Verantwortung stehen. Sie hätten dafür Sorge zu tragen, dass die Abschlusskosten einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Die BaFin weist ferner darauf hin, dass die Geschäftsleiter der Versicherungsunternehmen dieser Verantwortung nicht gerecht werden, wenn sie mit Vermittlern und Maklern zusammenarbeiten, die offensichtlich aus Profitstreben die Qualität der Beratung vernachlässigen.
Die BaFin unterstreicht, dass es Aufgabe der Geschäftsleitung sei, die Organisation des Vertriebs in das Risikomanagement des Versicherers einzubeziehen. Nur so könnten die Unternehmen Fehlentwicklungen im Vertrieb frühzeitig erkennen oder ihnen entgegenwirken. Bei örtlichen Prüfungen wird die BaFin verstärkt darauf achten, ob das Risikomanagement der Versicherer auch in diesem Bereich angemessen ist.
Für die Fälle einer frühzeitigen Vertragsstornierung wird die BaFin darauf hinwirken, dass die Versicherer mit dem Vermittler eine Rückforderung der Provision in ausreichender Höhe vereinbaren. Damit soll Vermittlern der Anreiz genommen werden, nur im eigenen finanziellen Interesse einem Kunden zu empfehlen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. In Fällen, in denen der BaFin Anzeichen für Fehlentwicklungen bekannt werden, wird sie der Sache durch Sonderprüfungen auf den Grund gehen.
Harte Worte, jedoch bleibt die konkrete Vorgehensweise der BaFin bis dato unbekannt.








