Reform ist überfällig

26.02.2026

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Foto: GDV

Fast 25 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente berät der Deutsche Bundestag heute über eine grundsätzliche Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Ziel ist es, die private Vorsorge einfacher, renditestärker und attraktiver zu machen.

„Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge ist überfällig und geht in die richtige Richtung. Im besten Fall sorgt er dafür, dass Menschen mit weniger Bürokratie und klaren digitalen Angeboten einfacher vorsorgen können, dabei bessere Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen und am Ende des Erwerbslebens spürbar mehr Rente zur Verfügung haben“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Reform soll die private Altersvorsorge insgesamt einfacher und wirksamer machen. Sie berücksichtigt das veränderte Zinsumfeld und eröffnet mehr Spielraum für renditeorientierte Vorsorge. Mit der Öffnung für unterschiedliche Garantievarianten verschiebt die Reform das Verhältnis zwischen Sicherheit und Renditechance deutlich zugunsten chancenorientierter Kapitalanlagen. Gleichzeitig bleibt aus Sicht des GDV die gesetzliche Ausgestaltung zu unflexibel.

„Garantien sollten nicht in starren Kategorien vorgegeben werden. Wer vorsorgt, sollte selbst entscheiden können, wie viel Sicherheit und wie viel Renditechance zur eigenen Lebenssituation passt. Denn wer noch 30 Jahre bis zur Rente hat, braucht andere Spielräume als jemand, der in fünf Jahren in den Ruhestand geht“, sagt Asmussen. Starre Garantievorgaben begrenzen insbesondere bei langen Laufzeiten unnötig die Ertragschancen.

Das geplante Standardprodukt soll einfach, kostengünstig und digital abschließbar sein. Gleichzeitig gelten für Versicherer weiterhin umfassende gesetzliche Beratungspflichten, während andere Anbieter vergleichbare Produkte ohne Beratung vertreiben dürfen.

„Wenn Versicherer das gleiche Produkt nur mit Beratung anbieten dürfen, während Neobroker nicht beraten müssen, entsteht kein fairer Wettbewerb“, so Asmussen. Ziel der Reform müsse es sein, Kosten zu senken und den Zugang zur privaten Vorsorge zu erleichtern. Das gelinge nur, wenn vergleichbare Produkte auch unter vergleichbaren Rahmenbedingungen angeboten werden können.

Millionen Menschen haben mit Riester-Verträgen über viele Jahre privat fürs Alter  vorgesorgt. Wichtig ist: Diese bestehenden Verträge bleiben geschützt. Niemand verliert seine Ansprüche, niemand muss wechseln. Die Reform sieht jedoch ein unwiderrufliches Wechselrecht in das neue Fördersystem vor. Ein solcher Wechsel kann sinnvoll sein, zum Beispiel für jüngere Menschen mit langer Laufzeit, die stärker auf Kapitalmarkterträge setzen wollen. Er kann aber auch Nachteile haben, etwa wenn der Rentenbeginn kurz bevorsteht. Denn bei den neuen Produkten der geförderten Altersvorsorge ist erst ein Renteneinritt mit 65 Jahren vorgesehen, statt wie bisher mit 62.

„Bestehende Verträge sind kein Problem. Problematisch wäre es, sie schlecht zu reden oder Wechselentscheidungen zu begünstigen, die sich später als Fehler erweisen“, betont Asmussen. „Ein Wechsel ist nicht immer sinnvoll, sondern immer eine individuelle Entscheidung.“ Aus Sicht des GDV braucht es deshalb klare Regeln. Automatische oder unwiderrufliche Wechselmechanismen würden unnötige Komplexität schaffen und können Vertrauen kosten, wenn die Menschen am Ende merken, dass sie sich schlechter gestellt haben.

Die Reform sieht künftig auch befristete Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr vor. Mehr Wahlmöglichkeiten können sinnvoll sein. Gleichzeitig muss jedoch berücksichtigt werden, dass viele Menschen deutlich älter werden als frühere Generationen. Schon heute werden rund 47 Prozent der 65-jährigen Frauen und etwa 32 Prozent der Männer älter als 90 Jahre. Die geförderte Altersvorsorge sollte deshalb so ausgestaltet sein, dass sie finanzielle Stabilität auch im hohen Alter gewährleistet.

„Die lebenslange Rente sorgt dafür, dass das Einkommen im Alter verlässlich weiterfließt – unabhängig davon, wie alt jemand wird“, sagt Asmussen. „Dieser Grundgedanke sollte auch im reformierten System maßgeblich bleiben.“

Reform mit langfristiger Wirkung

Mit der ersten Lesung beginnt die parlamentarische Phase eines zentralen Reformvorhabens. Die neue Zusatzrente kann einen wichtigen Beitrag leisten, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und die Auswirkungen des demografischen Wandels abzufedern. Damit sie diese Rolle erfüllt, braucht sie einfache Strukturen und nachvollziehbare Förderung. (mho)

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