Schaffe, schaffe, Häusle schütze

29.04.2026

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In der Wohngebäudeversicherung bleibt es turbulent. Die Schaden-Beitrags-Spirale schraubt sich weiter in die Höhe. Die Diskussionen zur Pflichtversicherung für Hochwasser, Starkregen und Co. reißen nicht ab, was die Gebäudeeigner, Versicherer und Vermittler in schöner Regelmäßigkeit verunsichert.

Neue Impulse setzt der GDV als Gesamtverband der Versicherer mit der Idee zur Elementarschaden-Rückversicherung. Die Absicherung von Wohngebäuden wird komplexer und die hohen Gerichte erinnern Versicherungsmakler an ihre Beratungspflichten. Mancher Vermögensschadenschutz für Makler dürfte ein Update benötigen, denn die Verantwortung für eine korrekte Gebäudewertberechnung reicht ggf. weiter als der erteilte Maklerauftrag.

Bob der Baumeister erhöht seine Preise

Die ausufernden Baukosten treffen sowohl die Häuslebauer als auch gestandene Hauseigner. Mittels Anpassungsfaktor, zusammengesetzt aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex des Baugewerbes, kalkulieren die Versicherer die schwankenden Wiederherstellungskosten ein. Die Indizes zogen in den letzten Jahren massiv an, denn die Inflation befeuert die Baumaterial- und Baupersonalkosten. Die Politik dreht an der Preisschraube kräftig mit. Neue Bauauflagen pushen die Baukosten und so strömen zusätzliche Steuergelder in die Bund-, Länder- und Gemeindekassen. Zwangsläufig wachsen Schadenquoten und Durchschnittsschäden mit. Die Versicherer halten gegen und nehmen die Schadenfälle genau unter die Lupe. Einige da von landen vor Gericht und die Versicherungsberatung gerät mit ins Visier. Demnach bedürfen u. a. Deckungsumfang, Gebäudewerte und Versicherungssummen einer regelmäßigen Überprüfung. Übernehmen Makler beispielsweise die Gebäudeversicherung von einem anderen Vermittler, führen zu geringe Gebäudewerte direkt in die Unterversicherung, was einen Rückgriffanspruch gegen den neuen Makler nach sich zieht. Auf der Plusseite stehen bei Werterhöhungen im Bestand entsprechende Mehrbeiträge und damit Mehrerlöse auf dem Courtagekonto.

Schutz im Zeichen der Gebäudesicherheit

Installationen gehören in die Hände von Fachbetrieben. Gas-, Heizungs-, Öl-, Strom- oder Wasservorrichtungen sollten die Eigentümer nicht Heimwerkern überlassen. Oftmals entstehen Schäden aus Installationsmängeln. Schwer wiegende Versäumnisse lösen so entweder Rückgriffe gegen verantwortliche Handwerker aus oder gefährden im Heimwerkerfall den Schutz. Zuletzt sorgte die Politik für Kostendruck: Schärfere Vorgaben zur Energienutzung mit unklaren Regelungen und schwankender Förderungspolitik verunsichern viele Hausbesitzer. Die Investitionsbereitschaft in neue Haustechnik geht zurück und etliche Gebäudeeigentümer können sich die vorgeschriebenen Modernisierungen nicht mehr leisten. Versicherungsmakler sollten trotz des permanenten Kostendrucks einen umfassenden Gebäudeschutz anbieten. Sofern Gebäudeeigner zur Beitragsersparnis auf die Sonderbedingungen verzichten, treffen die Maklerbüros Dokumentations- und Hinweispflichten zu den Verzichtsnachteilen. Zudem sind die Sparfüchse später regelmäßig sowie anlassbezogen auf die selbst gewählten Deckungslücken hinzuweisen. Weitere Griffe in die Haushaltskasse befürchten Hauseigner mit der Pflichtabsicherung von Elementargefahren. Entweder sollen die weniger bedrohten Eigentümer gefährdete Objekte quersubventionieren oder Häuser in Gefahrzonenverzeichnen astronomische Beiträge. Jede bisherige Diskussion blieb ohne klare Ergebnisse, sieht man mal von den Verunsicherungen auf der Anbieter- und Kundenseite ab. Der GDV beschreibt auf seiner Webseite ein Rückversicherungskonzept, um elementare Hochrisiken abzusichern. Ob das Konzept auf Dauer tragfähig ist, hängt von der Schadenpräventionsfreude der Hausbesitzer und Kommunen, vom Politikwillen, bei großen Naturkatastrophen finanziell einzutreten, sowie von den Versicherern selbst ab, welche die ungünstigen Risiken mit einhergehenden Schadenmanagementaufgaben letztlich absichern sollen.

Gebäude mit Existenzrisikofaktor

Lückenhafte Gebäudewertermittlung goutieren Versicherer mit Entzug des Unterversicherungsverzichts. Ein niedrigerer Ersatz droht dann nicht nur beim Totalschaden. Deshalb sollten die festgelegten und abgesicherten Versicherungswerte später im Schadenfall jeder Gutachterprüfung standhalten. Fehlen z. B. Antragsangaben zur korrekten Wertermittlung oder nach Modernisierung und Umbauten die Gebäudemehrwertinformation, wird die Verzichtszusage gestrichen. Der Versicherer zieht vom Schadenersatz im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert den fehlenden Teil ab. Bereits mittelgroße Wasserschäden können Versicherungsmakler mit mehreren tausend Euro Rückgriff belasten. Bei Wiederholungen streicht der Berufshaftpflichtversicherer eventuell die Segel, um sich der weiteren Haftungsrisiken aus dem Maklerbestand zu entledigen. Fehlt der Gebäude schadenersatzstocken Reparaturen und Wiederherstellung. Zwischenkreditzinsen und etwaige Unterbringungskosten für Hausbewohner schlagen extra zu Buche und verlängern die Liste der Ansprüche gegen den verantwortlichen Makler. Ähnlich riskant wirken unzureichend abgesicherte Kosten z. B. für das Wegräumen der Schadenüberbleibsel oder für die Preissteigerungen nach dem Schadeneintritt. Feuerschäden machen die verbliebenen Gebäudereste und Grundstücke ggf. zum langwierigen Sondermüllfall. Altbauten stehen unter Asbestgeneralverdacht, was künftig mit zusätzlichen Gutachter- und Entsorgungskosten verbunden sein dürfte. Die Entwicklung eines passenden Wohngebäudeschutzes ist komplex und angesichts der Mehrbeiträge lukrativ. Manche Vermittler und Vergleichsportale unterschätzen weiter die Gebäudesparte und schwächeln in puncto Beratungsqualität. Für versierte Versicherungsmakler ist das eine stramme Steilvorlage. (gg)